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Eine im Jahr 2021 von einer Massenentlassung betroffene arbeitslose Person erkundigt sich, ob sie bei der Auszahlung ihrer Rentenversicherung im Jahr 2024 die 40 %-Steuerermäßigung in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine vorzeitige Rentenzahlung handelt, wodurch das Ereignis im Jahr 2022 eintrat. Die Frist zur Anwendung der Ermäßigung läuft somit am 31. Dezember 2024 ab.
Gestellte Frage. Möglichkeit der Anwendung der im Übergangsregime vorgesehenen Ermäßigung von 40 Prozent bei der Auszahlung des Rentenplans im Geschäftsjahr 2024.
Si se percibe anticipadamente la prestación de jubilación por despido colectivo, la contingencia acaece cuando se cumplen los requisitos para dicho cobro. En este caso, la contingencia ocurrió en 2022 al extinguirse la relación laboral y pasar a desempleo. Por tanto, el plazo para aplicar la reducción del 40% sobre aportaciones anteriores a 2007 finaliza el 31 de diciembre de 2024.
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