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V0099-25 5. Februar 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · ibi

Der Nießbraucher muss die IBI proportional zu seinem Anteil am dinglichen Recht zahlen

Es wird angefragt, ob die IBI-Belege im Namen der anderen Person ausgestellt werden können, wenn ein Teilnießbrauch vorliegt. Die DGT antwortet, dass sowohl der Nießbraucher als auch der Eigentümer Steuerpflichtige sind und die Steuer entsprechend ihrem Recht zahlen müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob die Belege auf den Namen der anderen Person ausgestellt werden können.

Die Entscheidung der DGT

Wenn das Nießbrauchrecht und das Eigentumsrecht an einer Immobilie nebeneinander bestehen, wird der steuerbare Tatbestand durch beide Rechte verwirklicht. Daher gibt es zwei Steuerpflichtige, die zur Zahlung der Steuer für ihr jeweiliges Recht verpflichtet sind. Der Nießbraucher muss die Steuerschuld im Verhältnis zu seinem Anteil am dinglichen Nießbrauchrecht begleichen.

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