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V0098-23 30. Januar 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · cuentas en participación

Die Ergebnisse eines Teilhaberkontrakts werden steuerlich als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen behandelt

Es wird nach der steuerlichen Einstufung der Ergebnisse eines Teilhaberkontrakts und der Quellensteuerpflicht gefragt. Die DGT stellt fest, dass diese Ergebnisse Finanzerträge oder Finanzaufwendungen sind und der Verwalter einen Steuerabzug auf die an den Teilhaber gezahlten Einkünfte vornehmen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Positive oder negative Ergebnisse aus einem Teilhaberkontrakt werden steuerlich als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen behandelt. Daher müssen sie in die Begrenzung der Abziehbarkeit von Finanzaufwendungen gemäß Artikel 16 des LIS einbezogen werden. Da es sich zudem um eine Übertragung von Eigenkapital handelt, muss der Verwalter einen Steuerabzug auf die an den nicht verwaltenden Teilhaber gezahlten Einkünfte vornehmen.

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