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Eine Audioproduktionsfirma fragt an, ob bei spanischen Dienstleistern in Auftrag genommene Leistungen für Dreharbeiten in den USA als in Spanien getätigte Aufwendungen für den Körperschaftsteuerabzug gelten. Die DGT stellt klar, dass eine Dienstleistung, auch wenn sie von einem spanischen Anbieter erbracht wird, nicht auf die 50-prozentige Territorialitätsvoraussetzung angerechnet werden kann, wenn sie tatsächlich im Ausland erbracht wird.
Cuestión planteada
Para cumplir el requisito de territorialidad del artículo 36.1 de la LIS, los servicios deben prestarse efectivamente en España, independientemente de la residencia fiscal del proveedor. Los servicios prestados en territorio estadounidense no computan como gastos realizados en España, aunque el proveedor sea español. No obstante, dichos gastos sí pueden formar parte de la base de la deducción, siempre que se respeten los límites legales.
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