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V0087-16 14. Januar 2016 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo en especie

Beitrag zu einer kollektiven Lebens- und Unfallversicherung gilt als unentgeltliche Sachbezug-Arbeitsleistung

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Beitrag zu einer kollektiven Lebens- und Unfallversicherung für seine Mitarbeiter steuerlich als Arbeitslohn anzusetzen ist. Die DGT stellt fest, dass der Beitrag als unentgeltliche Sachbezug-Arbeitsleistung zu werten ist, da er nicht ausschließlich Arbeitsunfälle abdeckt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Zurechnung der Prämie. Insbesondere:

Die Entscheidung der DGT

Die Prämie einer Kollektivversicherung, die Tod, schwere Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit abdeckt, gilt nicht als steuerfreier geldwerter Vorteil, da sie sich auf einen Arbeitsunfall bezieht. Da es sich um einen Risikoversicherungsvertrag handelt, ist die steuerliche Zurechnung der Prämie als Arbeitslohn obligatorisch, unabhängig von ihrer Höhe.

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