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V0073-21 22. Januar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · extinción de condominio

Entstehung eines Veräußerungsgewinns oder -verlustes bei der Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft

Ein Steuerpflichtiger hat eine Miteigentümergemeinschaft an einer Immobilie aufgelöst, indem er das gesamte Objekt übernahm und die anderen Miteigentümer finanziell entschädigte. Die DGT stellt klar, dass die Aufhebung einer Gemeinschaft zwar üblicherweise keine Vermögensveränderung darstellt, jedoch ein Veräußerungsgewinn oder -verlust entsteht, wenn die zugewiesenen Vermögenswerte einen Wert aufweisen, der über dem Wert des jeweiligen Miteigentumsanteils liegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Aufhebung der Miteigentümerschaft in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft stellt keine Änderung in der Zusammensetzung des Vermögens dar, sofern die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht. Wenn jedoch Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen werden, der über diesem Anteil liegt, liegt eine Vermögensänderung vor, die einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust zur Folge hat, mit oder ohne Barabfindung. In diesem Fall findet die Übergangsregelung der neunten Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) Anwendung, da es sich um einen vor 1994 erworbenen Gegenstand handelt.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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