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Es wird angefragt, ob der Steuerbegriff der IVTM vorliegt, wenn ein zugelassenes Fahrzeug aufgrund mangelnder Umweltauflagen nicht auf den Straßen seiner Gemeinde verkehren darf. Die DGT antwortet, dass die Verkehrsfähigkeit durch die Zulassung und nicht durch lokale Beschränkungen bestimmt wird.
Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob der Steuerbegriff in dem Fall vorliegt, in dem Fahrzeuge in einer Gemeinde zugelassen sind, in der sie aufgrund nicht erfüllter Umweltauflagen nicht auf den öffentlichen Straßen verkehren dürfen, obwohl sie auf den meisten öffentlichen Straßen des nationalen Territoriums verkehren können.
Der Steuerbegriff der IVTM setzt voraus, dass die Fahrzeuge für den Verkehr auf öffentlichen Straßen geeignet sind. Die Eignung definiert sich durch die Eintragung in die entsprechenden öffentlichen Register und das Nichtbestehen einer Abmeldung. Es ist für die Steuer unerheblich, dass einem im Register eingetragenen Fahrzeug die Befahrung bestimmter öffentlicher Straßen untersagt ist.
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