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V0052-18 17. Januar 2018 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Kollektivversicherungsleistungen aus 2009 als Arbeitsentgelt steuerpflichtig ohne Übergangsregelung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug gemäß der Übergangsregelung auf Leistungen einer im Jahr 2009 abgeschlossenen Kollektivversicherung anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass diese Regelung nicht anwendbar ist, da der Vertrag nach dem 20. Januar 2006 abgeschlossen wurde.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Leistungen. Insbesondere die Möglichkeit, die im Übergangsregime vorgesehene Ermäßigung auf die Kollektivversicherungsleistung anzuwenden.

Die Entscheidung der DGT

Ruhegehaltsleistungen aus Kollektivversicherungen, die Rentenverpflichtungen begründen, sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Übergangsregelung der elften Übergangsbestimmung des Gesetzes 35/2006 findet nur auf Versicherungen Anwendung, die vor dem 20. Januar 2006 abgeschlossen wurden. Da die Versicherung im Dezember 2009 abgeschlossen wurde, ist die Anwendung des genannten früheren Steuersystems nicht zulässig.

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