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Der Anfragende erkundigt sich nach der Frist für die Anwendung des 40 %igen Abzugs bei der Auszahlung eines Rentenplans mit Beiträgen vor 2007. Die DGT antwortet, dass, wenn der Renteneintritt im Jahr 2022 erfolgte, die Frist für die Anwendung des genannten Übergangsregimes am 31. Dezember 2024 endet.
Gestellte Frage: Verfügbarer Zeitraum für die Anwendung der im Übergangsregime vorgesehenen 40-prozentigen Ermäßigung bei der Auszahlung des Rentenplans in den folgenden Veranlagungszeiträumen.
Leistungen aus Rentenplänen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Kapitalauszahlung kann auf den Anteil der bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträge eine Ermäßigung von 40 % angewandt werden, sofern zwei Jahre seit der ersten Beitragszahlung vergangen sind und die Auszahlung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt. Bei Ereignissen, die ab 2007 eintreten, kann die Übergangsregelung nur im Jahr des Eintritts oder in den zwei darauffolgenden Jahren angewandt werden. Das Renteneintrittsereignis tritt ein, wenn der Zugang zur Altersversicherung tatsächlich erfolgt.
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