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V0050-15 12. Januar 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · adquisición intracomunitaria de servicios

Inlandsumsätze von Dienstleistungen ohne USt-IdNr. des Leistenden sind ab einem Schwellenwert im Formular 347 zu melden

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Übersetzungsdienstleistungen von Anbietern aus dem Vereinigten Königreich und Belgien, die weder über eine USt-IdNr. verfügen noch im Register der Gemeinschaftssteuersubjekte eingetragen sind. Die DGT stellt klar, dass diese Umsätze, da sie nicht im Formular 349 angegeben werden können, im Formular 347 zu deklarieren sind, sofern sie den Schwellenwert von 3.005,06 Euro überschreiten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Vorgänge als innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen durch die Antragstellerin gelten und, falls zutreffend, wie diese zu deklarieren sind.

Die Entscheidung der DGT

Übersetzungsdienstleistungen, die von in Spanien nicht ansässigen Fachkräften erbracht werden, gelten als innergemeinschaftliche Erwerbe von Dienstleistungen. Wenn diese Vorgänge aufgrund des Fehlens einer Steuernummer des Dienstleisters nicht in Formular 349 gemeldet werden können, müssen sie in der jährlichen Erklärung über Geschäfte mit Dritten (Formular 347) aufgeführt werden. Wenn die Vorgänge mit demselben Dienstleister jedoch 3.005,06 Euro pro Jahr nicht überschreiten, besteht keine Verpflichtung zur Angabe in Formular 347.

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