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V0039-23 16. Januar 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · jubilación demorada

30 % IRPF-Reduktion auf Einmalzahlung bei aufgeschobener Altersvorsorge anwendbar

Es wurde angefragt, ob die Pauschalzahlung für die Verlängerung der Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus eine Anwendung von IRPF-Minderungen ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass dieser Betrag als Arbeitsertrag gilt und somit die 30 %ige Reduktion für Kapitalerträge zulässt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Erhalts dieser Pauschalzahlung im Rahmen der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die als Pauschalbetrag erhaltene wirtschaftliche Ergänzung für den aufgeschobenen Ruhestand stellt gemäß Artikel 17.2.a) des Einkommensteuergesetzes (IRPF) ein Arbeitseinkommen dar. Da sie als Einmalzahlung erfolgt, findet die in Artikel 18.3 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Ermäßigung von 30 % Anwendung. Diese Ermäßigung bezieht sich spezifisch auf die wirtschaftliche Ergänzung, die aus dem Pauschalbetrag gemäß Artikel 210.2.b) des überarbeiteten Textes des Gesetzes über die soziale Sicherheit (TRLGSS) besteht.

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