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V0039-21 15. Januar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · volumen de rendimientos íntegros

Der Alarmzustand im Jahr 2020 hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Volumens der Nettoeinkünfte für die Methode der objektiven Schätzung

Es wird angefragt, ob die Tage des Alarmzustands im Jahr 2020 bei der Bestimmung des Volumens der Nettoeinkünfte für das Jahr 2021 berücksichtigt werden müssen. Die DGT antwortet, dass der Alarmzustand für diese Berechnung unerheblich ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob bei der Bestimmung des Volumens der Nettoeinkünfte im Jahr 2021 die Tage des Alarmzustands im Jahr 2020 berücksichtigt werden.

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