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Periodische Analysen und technische Dokumente
Ein Antragsteller mit einer Behinderung von 75 % und ohne Führerschein fragt, ob er ein Fahrzeug, das von seinen Kindern gefahren werden soll, von der Steuer befreien lassen kann. Die DGT antwortet, dass die Befreiung voraussetzt, dass das Fahrzeug dem ausschließlichen Gebrauch der Person mit Behinderung dient.
Gestellte Frage: Möglichkeit der Erlangung der Befreiung von der Verbrauchssteuer auf bestimmte Transportmittel.
Für die Befreiung von der Verbrauchssteuer auf bestimmte Transportmittel muss das Fahrzeug dem ausschließlichen Gebrauch der Person mit Behinderung dienen. Sollte das Fahrzeug, wenn auch nur gelegentlich, für einen anderen Zweck als den ausschließlichen Gebrauch verwendet werden, würde die wesentliche Bedingung verletzt, und die Steuer müsste selbst veranlagt und entrichtet werden. Die vorherige Anerkennung erfordert die Vorlage des Formulars 05 zusammen mit dem technischen Datenblatt und dem Behindertenausweis.
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