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V0035-17 10. Januar 2017 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · establecimiento permanente

Die Inhaberschaft eines Girokontos in Spanien begründet weder die Existenz einer Betriebsstätte noch die Besteuerung von Gewinnen eines in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Unternehmens

Ein Unternehmen, das Dienstleistungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erbringt, erkundigt sich nach den steuerlichen Auswirkungen der Verwendung eines spanischen Girokontos für seine Einnahmen. Die DGT stellt fest, dass bei steuerlichem Wohnsitz in den VAE keine spanische Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) anfällt und das Bankkonto keine Betriebsstätte im Sinne der Mehrwertsteuer darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Hat der Einzug von Zahlungen für in den Vereinigten Arabischen Emiraten erbrachte Dienstleistungen über ein bei einem in spanischem Hoheitsgebiet ansässigen Finanzinstitut eröffnetes Girokonto steuerliche Auswirkungen in Spanien, sowohl hinsichtlich der direkten als auch der indirekten Besteuerung?

Die Entscheidung der DGT

En materia de IRNR, si la empresa es residente en Emiratos Árabes Unidos y solo realiza su actividad allí, sus beneficios no tributan en España según el Convenio para evitar la doble imposición. Respecto al IVA, la mera titularidad de una cuenta corriente en una entidad financiera española no determina la existencia de un establecimiento permanente en territorio español.

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