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V0028-25 10. Januar 2025 · SG de Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Der 30-prozentige Abzug kann nicht auf eine Kapitalleistung aus einer Kollektivversicherung angewendet werden

Ein Rentner erkundigte sich, ob er den Abzug gemäß Artikel 18 des LIRPF auf eine im Wege einer Kapitalabfindung erhaltene Leistung aus einer Kollektivversicherung anwenden könne. Die DGT antwortet, dass diese, da es sich um ein in Artikel 17.2.a) 5. des LIRPF vorgesehenes Einkommen handelt, von diesem Abzug ausgeschlossen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der erhaltenen Leistung. Insbesondere die Möglichkeit der Anwendung der Minderung nach Artikel 18 des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Ruhegehaltsleistungen aus kollektiven Versicherungsverträgen, die Pensionsverpflichtungen umsetzen, gelten gemäß Artikel 17.2.a) 5. der LIRPF als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Aufgrund ihrer Natur sind diese Einkünfte vom Anwendungsbereich der 30-Prozent-Minderung nach Artikel 18 der LIRPF ausgeschlossen, selbst wenn sie in Form eines Kapitalbetrags ausgezahlt werden oder als auf notorisch unregelmäßige Weise erzielt eingestuft werden.

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