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V0022-25 9. Januar 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · trust

Die rechtliche Nichtexistenz des „Trust“ in Spanien bestimmt die steuerliche Behandlung seiner Einlagen und Erträge

Der Anfragende möchte wissen, ob die Einbringung von Aktien in einen Trust steuerliche Freibeträge bei der Einkommensteuer (IRPF), der Erbschaftsteuer und der Vermögenssteuer ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass der Trust im spanischen Recht nicht anerkannt wird. Daher gilt die Einbringung nicht als Schenkung, und die rechtlichen Beziehungen werden als direkte Beziehungen zwischen dem Stifter und dem Begünstigten betrachtet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die in Artikel 4 des Vermögensteuergesetzes festgelegte Befreiung auf die Anteile anwendbar ist und ob die in Absatz 6 des Artikels 20 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes festgelegte Minderung sowie die in Artikel 33.3.c) des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Befreiung des Veräußerungsgewinns auf deren Einbringung in den "Trust" anwendbar sind.

Die Entscheidung der DGT

La constitución de un trust mediante la aportación de participaciones sociales no constituye una donación a efectos del artículo 33.3.c) de la Ley del IRPF. Al no ser una figura reconocida en el ordenamiento español, las transmisiones de bienes o rendimientos ordenadas por el trustee se consideran transmisiones directas del grantor al beneficiario. La tributación dependerá de la valoración de los hechos y de los derechos atribuidos a los sujetos intervinientes.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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