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Die Anfragende möchte wissen, ob die Übertragung eines Grundstücks an ihren Sohn mittels eines Erbvertrages mit sofortiger Wirkung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass diese Übertragungen als erbrechtliche Zuwendungen infolge des Todes gelten und daher nicht als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sind.
Cuestión planteada Tributación en el IRPF de la transmisión.
La transmisión de bienes mediante pactos sucesorios con efectos de presente, como la 'definición' mallorquina, se considera una transmisión lucrativa por causa de muerte. Por tanto, se aplica la exclusión de gravamen del artículo 33.3.b) de la Ley del IRPF, estimándose que no existe ganancia o pérdida patrimonial. Este criterio se extiende a otros pactos sucesorios de normativas forales distintos a la apartación gallega.
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