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V0016-18 9. Januar 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · subrogación hipotecaria

Hypothekenabtretung unterliegt nicht der AJD-Steuer; Änderung der Wertermittlung hingegen schon

Es wird geprüft, ob die Abtretung eines Darlehens und dessen anschließende Novation (Verlängerung der Laufzeit und Änderung der Wertermittlung) der Steuer auf Urkunden (AJD) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Abtretung kein steuerbarer Tatbestand ist, die Änderung der Wertermittlung jedoch auf Basis des ausstehenden Saldos steuerpflichtig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Stempelsteuer für die Subrogation gezahlt werden muss und dann für die Novation erneut gezahlt werden muss. Und ob die Steuer nur auf die Erhöhung der Schätzung und nicht auf den gesamten ausstehenden Darlehensbetrag gezahlt werden sollte.

Die Entscheidung der DGT

Die Subrogation eines Dritten in die Hypothekenverbindlichkeiten des Verkäufers stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand für Vermögensübertragungen oder für die Stempelsteuer (AJD) dar. Eine Novation zur Verlängerung der Laufzeit ist von der gestuften Stempelsteuer befreit, wenn sie mit einem Finanzinstitut vereinbart wird. Die Änderung des Schätzwertes unterliegt hingegen der gestuften Stempelsteuer, wobei die Bemessungsgrundlage der Betrag der Verpflichtung oder des garantierten Kapitals zuzüglich Zinsen, Kosten und Auslagen ist.

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