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V0015-24 13. Februar 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Teilspaltungen und Verschmelzungen durch Übernahme können unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen

Es wird angefragt, ob eine finanzielle Teilspaltung und eine Verschmelzung durch Übernahme das Regime des Steueraufschubs anwenden können und ob hierfür gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen. Die DGT antwortet, dass sie unter Einhaltung der handelsrechtlichen Anforderungen sowie der Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) dieses Regime in Anspruch nehmen können, sofern die Erlangung eines Steuervorteils nicht das Hauptziel darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebenen Vorgänge unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftssteuer vorgesehene Steuerregime fallen können und ob daher die bei den an diesen Vorgängen beteiligten Gesellschaften entstehen könnenen Veräußerungsgewinne dem vorgesehenen Aufschubregime unterliegen können und ob triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die Entscheidung der DGT

Bei einer Teilspaltung muss die Transaktion handelsrechtlich als solche qualifiziert werden und Artikel 76.2.1º c) des LIS entsprechen, wobei die abgespaltete Einheit einen Geschäftszweig oder Mehrheitsbeteiligungen behält. Bei der Verschmelzung durch Übernahme muss diese unter dem Schutz des Königlichen Dekret-Gesetzes 5/2023 erfolgen und Artikel 76.1 des LIS erfüllen. In beiden Fällen findet das Neutralitätsregime keine Anwendung, wenn das Hauptziel der Transaktion Betrug, Umgehung oder die bloße Erlangung eines Steuervorteils ohne triftige wirtschaftliche Gründe ist.

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