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V0014-20 9. Januar 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia habitual

Besteuerung von Mitarbeitern spanischer Konsulate im Ausland hängt von Vorresidenz und Staatsangehörigkeit ab

Ein Mitarbeiter des Generalkonsulats von Spanien in Moskau erkundigt sich nach seiner IRPF-Steuerpflicht in Spanien. Die DGT stellt fest, dass er gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland und dem LIRPF nicht steuerpflichtig ist, sofern sein Wohnsitz bereits vor der Einstellung im Ausland lag.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si tiene la consideración de contribuyente del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF) en España en el período impositivo 2018.

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