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Eine Person mit Behinderung beabsichtigt, ein Fahrzeug zu veräußern, dessen Zulassung unter einer Befreiung erfolgte, die vor Ablauf der vierjährigen Frist endet. Die DGT stellt klar, dass dies aufgrund der Änderung der Befreiungsvoraussetzungen eine Selbstveranlagung der Steuer nach sich zieht.
Cuestión planteada Sujeción al Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte.
La transmisión de un vehículo matriculado con exención para minusválidos antes de los cuatro años constituye una modificación de los requisitos de dicha exención. Esto da lugar a la autoliquidación e ingreso del impuesto con referencia al momento en que se produce la modificación. La base imponible será el valor de mercado del vehículo usado en la fecha del devengo. Al no anularse la exención inicial, no se podrá matricular un segundo vehículo con exención antes de que transcurran los cuatro años desde la primera matriculación.
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