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Unser Team

Daniel Castillo Vera

Mitarbeiter – Rechtsabteilung

Fachgebiete

Zivilprozessführung Schiedsgerichtsbarkeit Vollstreckungsverfahren

Spezialisierungen

  • Handelsstreitigkeiten
  • Mahnverfahren
  • Insolvenzforderungen

Ausbildung

  • Master in Rechtspraxis (Garrigues-Programm), Universidad de Navarra
  • Rechtswissenschaften, Universidad de Navarra

Sprachen

Spanisch Englisch

Biografie

Daniel Castillo Vera kam 2022 zu BMC, nachdem er seine Zeit bei Garrigues absolviert hatte, wo er den Master in Rechtspraxis und seine ersten Berufsjahre in der Gruppe für Handelsprozessführung verbracht hatte. Diese Erfahrung bei einer der größten spanischen Anwaltskanzleien vermittelte ihm die Verfahrensstrenge und analytische Kompetenz, die er nun in seiner täglichen Mandatsarbeit bei BMC einsetzt.

Seine Praxis konzentriert sich auf Forderungseinzug und Handelsprozessführung: Mahnverfahren (proceso monitorio), Vollstreckungsmaßnahmen, Vertragsbruchklagen vor Handelsgerichten und die Verwaltung von Gläubigerpositionen in Insolvenzverfahren. Er versteht die realen Zeitrahmen der spanischen Handelsgerichtsbarkeit genau und weiß, wann es sinnvoll ist zu prozessieren und wann es effizienter ist, eine Zahlungsvereinbarung oder einen Forderungserlass auszuhandeln. Diese Fähigkeit, das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Verfahrens zu beurteilen, gehört zu den wertvollsten Leistungen für einen unternehmerischen Mandanten.

Er ist analytisch und gründlich in der Verfahrensvorbereitung – Qualitäten, die in einem anspruchsvollen Umfeld entwickelt wurden und unabhängig von der Fallgröße beibehalten werden. Bei BMC bearbeitet er sowohl hochwertige Einzelforderungen als auch Forderungsportfolios mit geringeren Beträgen und passt die Verfahrensstrategie an den wirtschaftlichen Kontext jeder Angelegenheit an.

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Geleitete Leistungen

Praxisbereiche, in denen Daniel als leitende Beraterin / leitender Berater oder aktiver Mitarbeiter tätig ist

Wirtschaftsmediation (Obligatorisches MASC)

Zivil- und Handelsmediationsdienstleistungen nach Organgesetz 1/2025. Seit April 2025 weisen spanische Gerichte Klagen ohne vorherigen Nachweis eines MASC-Versuchs (Mediation, Schlichtung oder begleitete Verhandlung) zurück. Wir gestalten das Protokoll, facilitieren den Prozess und stellen das gerichtstaugliche Zertifikat aus.

Zum Leistung
Digitale Beweise & E-Discovery

Sicherung digitaler Beweise mit Beweismittelkette, forensische IT-Koordination, E-Discovery in Schiedsverfahren und Rechtsstreitigkeiten sowie Gewinnung zulässiger elektronischer Beweise für spanische und internationale Verfahren.

Zum Leistung
Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Persönliches Haftungsaudit für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, Compliance-Programm für das Leitungsorgan, D&O-Versicherungsberatung und Verteidigung in Haftungsverfahren. Prävention und umfassender Schutz gegen zivilrechtliche, insolvenzrechtliche und strafrechtliche Haftung von Unternehmensführern.

Zum Leistung
Rechtsstreit & Schiedsgerichtsbarkeit

Vertretung und Strategie in zivil- und handelsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie nationaler und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen.

Zum Leistung
Forderungseinzug

Professioneller Forderungseinzug, der freundliche Verhandlung mit effektivem gerichtlichem Vorgehen kombiniert, um Ihren Cashflow wiederherzustellen.

Zum Leistung
Unternehmensschuldenrestrukturierung

TRLC-Restrukturierungspläne nach Buch I ermöglichen Verhandlungen über Haircuts und Laufzeitverlängerungen mit Gläubigern, Ausweitung der Wirkungen auf Andersstimmende durch gerichtliche Homologierung (Cram-Down), und Restrukturierung des Unternehmens ohne Eintritt in formale Insolvenzverfahren.

Zum Leistung
Insolvenzberatung und Restrukturierung

Fachkundige Begleitung durch spanische Insolvenzverfahren und vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne nach der reformierten Ley Concursal. Mit über 9.000 Insolvenzen in Spanien im Jahr 2024 ist frühzeitiges Eingreifen der Unterschied zwischen Werterhalt und totalem Verlust — einschließlich des persönlichen Vermögens der Geschäftsführer.

Zum Leistung
Insolvenz ohne Masse und Schnellinsolvenz

Wenn ein Unternehmen über unzureichende Vermögenswerte zur Deckung der Kosten eines formellen Insolvenzverfahrens verfügt, sieht das spanische Recht eine sofortige Schließung durch die Schnellinsolvenz vor (Art. 37bis TRLC). Für natürliche Personen (Selbständige und Geschäftsführer mit persönlichen Bürgschaften) gibt es auch den BEPI-Weg — Erlass unerfüllter Schulden. Wenn Sie ein Unternehmen mit Schulden rechtssicher und endgültig schließen möchten, ist dies der richtige Weg.

Zum Leistung
Insolvenzplan (Convenio Concursal)

Insolvenzplan (Convenio Concursal, TRLC Art. 317-341): Zahlungsvereinbarung mit Gläubigern innerhalb des Insolvenzverfahrens. Beratung bei Verhandlung, vorzeitigem Insolvenzplan und Planerfüllung für insolvente Unternehmen.

Zum Leistung
Konkursqualifikation (Verschuldet oder Zufällig)

Konkursqualifikation (TRLC Art. 442-456): Verteidigung von Geschäftsführern gegenüber dem Qualifikationsabschnitt. Der Unterschied zwischen verschuldetem und zufälligem Konkurs kann unbegrenzte persönliche Haftung bedeuten.

Zum Leistung
Insolvenzrechtliche Anfechtung (Rescisión Concursal)

Insolvenzrechtliche Anfechtung (TRLC Art. 226-239): Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen aus den 2 Jahren vor der Insolvenzanmeldung anfechten die die Insolvenzmasse schädigen. Verteidigung betroffener Dritter.

Zum Leistung
Voranmeldung vor Insolvenz (Art. 583 TRLC)

Die gerichtliche Voranmeldung nach Art. 583 des spanischen Insolvenzgesetzes aktiviert einen 3-monatigen Gerichtsschutzschild gegen Vollstreckungsmaßnahmen und ermöglicht Verhandlungen mit Gläubigern, ohne eine formelle Insolvenz erklären zu müssen. Es ist das wirksamste Frühinterventionsinstrument im spanischen Insolvenzrecht — und die meisten Direktoren wissen nicht, dass es existiert, bis es zu spät ist.

Zum Leistung
Öffentliche Schulden verhandeln Spanien | BMC

Öffentliche Schulden mit der AEAT und TGSS in Spanien aushandeln: Stundung, Ratenzahlung und Erlass nach Art. 65 LGT. BMC begleitet Sie vollständig.

Zum Leistung
Restrukturierungsplan (Insolvenzrecht)

Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan unter TRLC Arts. 616–732: Restrukturieren Sie die Schulden Ihres Unternehmens vor dem Insolvenzverfahren mit gerichtlichem Schutz und verbindlicher Wirkung für dissentierende Gläubiger.

Zum Leistung
Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans

Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (Art. 639 TRLC): Erstreckung der Planwirkungen auf dissentierende Gläubiger durch Cram-Down. Spezialisierte Beratung im Verfahren und bei der Verteidigung.

Zum Leistung
Zweite-Chance-Gesetz für Privatpersonen

Lassen Sie Ihre Schulden rechtlich löschen und beginnen Sie neu. Spaniens Zweite-Chance-Gesetz erlaubt jeder natürlichen Person — Selbständigen, Angestellten, Rentnern, Bürgen — unbezahlte Schulden abzuschreiben, einschließlich teilweise bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 erweitern den Erlass öffentlicher Schulden erheblich.

Zum Leistung
Sonderverfahren für Kleinstunternehmen

Das Sonderverfahren für Kleinstunternehmen (Gesetz 16/2022) ermöglicht es Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, ihre Insolvenz vollständig online, ohne einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, in 3–6 Monaten und zu einem Bruchteil der Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu lösen. Drei Wege verfügbar: Unternehmensfortführung, Gläubigervereinbarung oder geordnete Liquidation.

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Wirtschaftsmediation (Obligatorisches MASC)

Zivil- und Handelsmediationsdienstleistungen nach Organgesetz 1/2025. Seit April 2025 weisen spanische Gerichte Klagen ohne vorherigen Nachweis eines MASC-Versuchs (Mediation, Schlichtung oder begleitete Verhandlung) zurück. Wir gestalten das Protokoll, facilitieren den Prozess und stellen das gerichtstaugliche Zertifikat aus.

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Forderungseinzug

Professioneller Forderungseinzug, der freundliche Verhandlung mit effektivem gerichtlichem Vorgehen kombiniert, um Ihren Cashflow wiederherzustellen.

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Unternehmensschuldenrestrukturierung

TRLC-Restrukturierungspläne nach Buch I ermöglichen Verhandlungen über Haircuts und Laufzeitverlängerungen mit Gläubigern, Ausweitung der Wirkungen auf Andersstimmende durch gerichtliche Homologierung (Cram-Down), und Restrukturierung des Unternehmens ohne Eintritt in formale Insolvenzverfahren.

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Digitale Beweise & E-Discovery

Sicherung digitaler Beweise mit Beweismittelkette, forensische IT-Koordination, E-Discovery in Schiedsverfahren und Rechtsstreitigkeiten sowie Gewinnung zulässiger elektronischer Beweise für spanische und internationale Verfahren.

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Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Persönliches Haftungsaudit für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, Compliance-Programm für das Leitungsorgan, D&O-Versicherungsberatung und Verteidigung in Haftungsverfahren. Prävention und umfassender Schutz gegen zivilrechtliche, insolvenzrechtliche und strafrechtliche Haftung von Unternehmensführern.

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Insolvenz ohne Masse und Schnellinsolvenz

Wenn ein Unternehmen über unzureichende Vermögenswerte zur Deckung der Kosten eines formellen Insolvenzverfahrens verfügt, sieht das spanische Recht eine sofortige Schließung durch die Schnellinsolvenz vor (Art. 37bis TRLC). Für natürliche Personen (Selbständige und Geschäftsführer mit persönlichen Bürgschaften) gibt es auch den BEPI-Weg — Erlass unerfüllter Schulden. Wenn Sie ein Unternehmen mit Schulden rechtssicher und endgültig schließen möchten, ist dies der richtige Weg.

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Insolvenzberatung und Restrukturierung

Fachkundige Begleitung durch spanische Insolvenzverfahren und vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne nach der reformierten Ley Concursal. Mit über 9.000 Insolvenzen in Spanien im Jahr 2024 ist frühzeitiges Eingreifen der Unterschied zwischen Werterhalt und totalem Verlust — einschließlich des persönlichen Vermögens der Geschäftsführer.

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Insolvenzplan (Convenio Concursal)

Insolvenzplan (Convenio Concursal, TRLC Art. 317-341): Zahlungsvereinbarung mit Gläubigern innerhalb des Insolvenzverfahrens. Beratung bei Verhandlung, vorzeitigem Insolvenzplan und Planerfüllung für insolvente Unternehmen.

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Konkursqualifikation (Verschuldet oder Zufällig)

Konkursqualifikation (TRLC Art. 442-456): Verteidigung von Geschäftsführern gegenüber dem Qualifikationsabschnitt. Der Unterschied zwischen verschuldetem und zufälligem Konkurs kann unbegrenzte persönliche Haftung bedeuten.

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Insolvenzrechtliche Anfechtung (Rescisión Concursal)

Insolvenzrechtliche Anfechtung (TRLC Art. 226-239): Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen aus den 2 Jahren vor der Insolvenzanmeldung anfechten die die Insolvenzmasse schädigen. Verteidigung betroffener Dritter.

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Rechtsstreit & Schiedsgerichtsbarkeit

Vertretung und Strategie in zivil- und handelsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie nationaler und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen.

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Voranmeldung vor Insolvenz (Art. 583 TRLC)

Die gerichtliche Voranmeldung nach Art. 583 des spanischen Insolvenzgesetzes aktiviert einen 3-monatigen Gerichtsschutzschild gegen Vollstreckungsmaßnahmen und ermöglicht Verhandlungen mit Gläubigern, ohne eine formelle Insolvenz erklären zu müssen. Es ist das wirksamste Frühinterventionsinstrument im spanischen Insolvenzrecht — und die meisten Direktoren wissen nicht, dass es existiert, bis es zu spät ist.

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Öffentliche Schulden verhandeln Spanien | BMC

Öffentliche Schulden mit der AEAT und TGSS in Spanien aushandeln: Stundung, Ratenzahlung und Erlass nach Art. 65 LGT. BMC begleitet Sie vollständig.

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Restrukturierungsplan (Insolvenzrecht)

Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan unter TRLC Arts. 616–732: Restrukturieren Sie die Schulden Ihres Unternehmens vor dem Insolvenzverfahren mit gerichtlichem Schutz und verbindlicher Wirkung für dissentierende Gläubiger.

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Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans

Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (Art. 639 TRLC): Erstreckung der Planwirkungen auf dissentierende Gläubiger durch Cram-Down. Spezialisierte Beratung im Verfahren und bei der Verteidigung.

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Zweite-Chance-Gesetz für Privatpersonen

Lassen Sie Ihre Schulden rechtlich löschen und beginnen Sie neu. Spaniens Zweite-Chance-Gesetz erlaubt jeder natürlichen Person — Selbständigen, Angestellten, Rentnern, Bürgen — unbezahlte Schulden abzuschreiben, einschließlich teilweise bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 erweitern den Erlass öffentlicher Schulden erheblich.

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Sonderverfahren für Kleinstunternehmen

Das Sonderverfahren für Kleinstunternehmen (Gesetz 16/2022) ermöglicht es Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, ihre Insolvenz vollständig online, ohne einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, in 3–6 Monaten und zu einem Bruchteil der Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu lösen. Drei Wege verfügbar: Unternehmensfortführung, Gläubigervereinbarung oder geordnete Liquidation.

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