Fachgebiete
Spezialisierungen
- Handelsstreitigkeiten
- Mahnverfahren
- Insolvenzforderungen
Ausbildung
- Master in Rechtspraxis (Garrigues-Programm), Universidad de Navarra
- Rechtswissenschaften, Universidad de Navarra
Sprachen
Biografie
Daniel Castillo Vera kam 2022 zu BMC, nachdem er seine Zeit bei Garrigues absolviert hatte, wo er den Master in Rechtspraxis und seine ersten Berufsjahre in der Gruppe für Handelsprozessführung verbracht hatte. Diese Erfahrung bei einer der größten spanischen Anwaltskanzleien vermittelte ihm die Verfahrensstrenge und analytische Kompetenz, die er nun in seiner täglichen Mandatsarbeit bei BMC einsetzt.
Seine Praxis konzentriert sich auf Forderungseinzug und Handelsprozessführung: Mahnverfahren (proceso monitorio), Vollstreckungsmaßnahmen, Vertragsbruchklagen vor Handelsgerichten und die Verwaltung von Gläubigerpositionen in Insolvenzverfahren. Er versteht die realen Zeitrahmen der spanischen Handelsgerichtsbarkeit genau und weiß, wann es sinnvoll ist zu prozessieren und wann es effizienter ist, eine Zahlungsvereinbarung oder einen Forderungserlass auszuhandeln. Diese Fähigkeit, das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Verfahrens zu beurteilen, gehört zu den wertvollsten Leistungen für einen unternehmerischen Mandanten.
Er ist analytisch und gründlich in der Verfahrensvorbereitung – Qualitäten, die in einem anspruchsvollen Umfeld entwickelt wurden und unabhängig von der Fallgröße beibehalten werden. Bei BMC bearbeitet er sowohl hochwertige Einzelforderungen als auch Forderungsportfolios mit geringeren Beträgen und passt die Verfahrensstrategie an den wirtschaftlichen Kontext jeder Angelegenheit an.
Beratung mit Daniel Castillo Vera buchen
Wählen Sie eine passende Zeit. Sofortige Bestätigung · unverbindliche Beratung.
Verfügbarkeit wird geladen…
Geleitete Leistungen
Praxisbereiche, in denen Daniel als leitende Beraterin / leitender Berater oder aktiver Mitarbeiter tätig ist
Zivil- und Handelsmediationsdienstleistungen nach Organgesetz 1/2025. Seit April 2025 weisen spanische Gerichte Klagen ohne vorherigen Nachweis eines MASC-Versuchs (Mediation, Schlichtung oder begleitete Verhandlung) zurück. Wir gestalten das Protokoll, facilitieren den Prozess und stellen das gerichtstaugliche Zertifikat aus.
Zum Leistung Digitale Beweise & E-DiscoverySicherung digitaler Beweise mit Beweismittelkette, forensische IT-Koordination, E-Discovery in Schiedsverfahren und Rechtsstreitigkeiten sowie Gewinnung zulässiger elektronischer Beweise für spanische und internationale Verfahren.
Zum Leistung Haftung von Geschäftsführern und VorstandsmitgliedernPersönliches Haftungsaudit für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, Compliance-Programm für das Leitungsorgan, D&O-Versicherungsberatung und Verteidigung in Haftungsverfahren. Prävention und umfassender Schutz gegen zivilrechtliche, insolvenzrechtliche und strafrechtliche Haftung von Unternehmensführern.
Zum Leistung Rechtsstreit & SchiedsgerichtsbarkeitVertretung und Strategie in zivil- und handelsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie nationaler und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen.
Zum Leistung ForderungseinzugProfessioneller Forderungseinzug, der freundliche Verhandlung mit effektivem gerichtlichem Vorgehen kombiniert, um Ihren Cashflow wiederherzustellen.
Zum Leistung UnternehmensschuldenrestrukturierungTRLC-Restrukturierungspläne nach Buch I ermöglichen Verhandlungen über Haircuts und Laufzeitverlängerungen mit Gläubigern, Ausweitung der Wirkungen auf Andersstimmende durch gerichtliche Homologierung (Cram-Down), und Restrukturierung des Unternehmens ohne Eintritt in formale Insolvenzverfahren.
Zum Leistung Insolvenzberatung und RestrukturierungFachkundige Begleitung durch spanische Insolvenzverfahren und vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne nach der reformierten Ley Concursal. Mit über 9.000 Insolvenzen in Spanien im Jahr 2024 ist frühzeitiges Eingreifen der Unterschied zwischen Werterhalt und totalem Verlust — einschließlich des persönlichen Vermögens der Geschäftsführer.
Zum Leistung Insolvenz ohne Masse und SchnellinsolvenzWenn ein Unternehmen über unzureichende Vermögenswerte zur Deckung der Kosten eines formellen Insolvenzverfahrens verfügt, sieht das spanische Recht eine sofortige Schließung durch die Schnellinsolvenz vor (Art. 37bis TRLC). Für natürliche Personen (Selbständige und Geschäftsführer mit persönlichen Bürgschaften) gibt es auch den BEPI-Weg — Erlass unerfüllter Schulden. Wenn Sie ein Unternehmen mit Schulden rechtssicher und endgültig schließen möchten, ist dies der richtige Weg.
Zum Leistung Insolvenzplan (Convenio Concursal)Insolvenzplan (Convenio Concursal, TRLC Art. 317-341): Zahlungsvereinbarung mit Gläubigern innerhalb des Insolvenzverfahrens. Beratung bei Verhandlung, vorzeitigem Insolvenzplan und Planerfüllung für insolvente Unternehmen.
Zum Leistung Konkursqualifikation (Verschuldet oder Zufällig)Konkursqualifikation (TRLC Art. 442-456): Verteidigung von Geschäftsführern gegenüber dem Qualifikationsabschnitt. Der Unterschied zwischen verschuldetem und zufälligem Konkurs kann unbegrenzte persönliche Haftung bedeuten.
Zum Leistung Insolvenzrechtliche Anfechtung (Rescisión Concursal)Insolvenzrechtliche Anfechtung (TRLC Art. 226-239): Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen aus den 2 Jahren vor der Insolvenzanmeldung anfechten die die Insolvenzmasse schädigen. Verteidigung betroffener Dritter.
Zum Leistung Voranmeldung vor Insolvenz (Art. 583 TRLC)Die gerichtliche Voranmeldung nach Art. 583 des spanischen Insolvenzgesetzes aktiviert einen 3-monatigen Gerichtsschutzschild gegen Vollstreckungsmaßnahmen und ermöglicht Verhandlungen mit Gläubigern, ohne eine formelle Insolvenz erklären zu müssen. Es ist das wirksamste Frühinterventionsinstrument im spanischen Insolvenzrecht — und die meisten Direktoren wissen nicht, dass es existiert, bis es zu spät ist.
Zum Leistung Öffentliche Schulden verhandeln Spanien | BMCÖffentliche Schulden mit der AEAT und TGSS in Spanien aushandeln: Stundung, Ratenzahlung und Erlass nach Art. 65 LGT. BMC begleitet Sie vollständig.
Zum Leistung Restrukturierungsplan (Insolvenzrecht)Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan unter TRLC Arts. 616–732: Restrukturieren Sie die Schulden Ihres Unternehmens vor dem Insolvenzverfahren mit gerichtlichem Schutz und verbindlicher Wirkung für dissentierende Gläubiger.
Zum Leistung Gerichtliche Bestätigung des RestrukturierungsplansGerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (Art. 639 TRLC): Erstreckung der Planwirkungen auf dissentierende Gläubiger durch Cram-Down. Spezialisierte Beratung im Verfahren und bei der Verteidigung.
Zum Leistung Zweite-Chance-Gesetz für PrivatpersonenLassen Sie Ihre Schulden rechtlich löschen und beginnen Sie neu. Spaniens Zweite-Chance-Gesetz erlaubt jeder natürlichen Person — Selbständigen, Angestellten, Rentnern, Bürgen — unbezahlte Schulden abzuschreiben, einschließlich teilweise bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 erweitern den Erlass öffentlicher Schulden erheblich.
Zum Leistung Sonderverfahren für KleinstunternehmenDas Sonderverfahren für Kleinstunternehmen (Gesetz 16/2022) ermöglicht es Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, ihre Insolvenz vollständig online, ohne einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, in 3–6 Monaten und zu einem Bruchteil der Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu lösen. Drei Wege verfügbar: Unternehmensfortführung, Gläubigervereinbarung oder geordnete Liquidation.
Zum Leistung Wirtschaftsmediation (Obligatorisches MASC)Zivil- und Handelsmediationsdienstleistungen nach Organgesetz 1/2025. Seit April 2025 weisen spanische Gerichte Klagen ohne vorherigen Nachweis eines MASC-Versuchs (Mediation, Schlichtung oder begleitete Verhandlung) zurück. Wir gestalten das Protokoll, facilitieren den Prozess und stellen das gerichtstaugliche Zertifikat aus.
Zum Leistung ForderungseinzugProfessioneller Forderungseinzug, der freundliche Verhandlung mit effektivem gerichtlichem Vorgehen kombiniert, um Ihren Cashflow wiederherzustellen.
Zum Leistung UnternehmensschuldenrestrukturierungTRLC-Restrukturierungspläne nach Buch I ermöglichen Verhandlungen über Haircuts und Laufzeitverlängerungen mit Gläubigern, Ausweitung der Wirkungen auf Andersstimmende durch gerichtliche Homologierung (Cram-Down), und Restrukturierung des Unternehmens ohne Eintritt in formale Insolvenzverfahren.
Zum Leistung Digitale Beweise & E-DiscoverySicherung digitaler Beweise mit Beweismittelkette, forensische IT-Koordination, E-Discovery in Schiedsverfahren und Rechtsstreitigkeiten sowie Gewinnung zulässiger elektronischer Beweise für spanische und internationale Verfahren.
Zum Leistung Haftung von Geschäftsführern und VorstandsmitgliedernPersönliches Haftungsaudit für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, Compliance-Programm für das Leitungsorgan, D&O-Versicherungsberatung und Verteidigung in Haftungsverfahren. Prävention und umfassender Schutz gegen zivilrechtliche, insolvenzrechtliche und strafrechtliche Haftung von Unternehmensführern.
Zum Leistung Insolvenz ohne Masse und SchnellinsolvenzWenn ein Unternehmen über unzureichende Vermögenswerte zur Deckung der Kosten eines formellen Insolvenzverfahrens verfügt, sieht das spanische Recht eine sofortige Schließung durch die Schnellinsolvenz vor (Art. 37bis TRLC). Für natürliche Personen (Selbständige und Geschäftsführer mit persönlichen Bürgschaften) gibt es auch den BEPI-Weg — Erlass unerfüllter Schulden. Wenn Sie ein Unternehmen mit Schulden rechtssicher und endgültig schließen möchten, ist dies der richtige Weg.
Zum Leistung Insolvenzberatung und RestrukturierungFachkundige Begleitung durch spanische Insolvenzverfahren und vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne nach der reformierten Ley Concursal. Mit über 9.000 Insolvenzen in Spanien im Jahr 2024 ist frühzeitiges Eingreifen der Unterschied zwischen Werterhalt und totalem Verlust — einschließlich des persönlichen Vermögens der Geschäftsführer.
Zum Leistung Insolvenzplan (Convenio Concursal)Insolvenzplan (Convenio Concursal, TRLC Art. 317-341): Zahlungsvereinbarung mit Gläubigern innerhalb des Insolvenzverfahrens. Beratung bei Verhandlung, vorzeitigem Insolvenzplan und Planerfüllung für insolvente Unternehmen.
Zum Leistung Konkursqualifikation (Verschuldet oder Zufällig)Konkursqualifikation (TRLC Art. 442-456): Verteidigung von Geschäftsführern gegenüber dem Qualifikationsabschnitt. Der Unterschied zwischen verschuldetem und zufälligem Konkurs kann unbegrenzte persönliche Haftung bedeuten.
Zum Leistung Insolvenzrechtliche Anfechtung (Rescisión Concursal)Insolvenzrechtliche Anfechtung (TRLC Art. 226-239): Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen aus den 2 Jahren vor der Insolvenzanmeldung anfechten die die Insolvenzmasse schädigen. Verteidigung betroffener Dritter.
Zum Leistung Rechtsstreit & SchiedsgerichtsbarkeitVertretung und Strategie in zivil- und handelsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie nationaler und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen.
Zum Leistung Voranmeldung vor Insolvenz (Art. 583 TRLC)Die gerichtliche Voranmeldung nach Art. 583 des spanischen Insolvenzgesetzes aktiviert einen 3-monatigen Gerichtsschutzschild gegen Vollstreckungsmaßnahmen und ermöglicht Verhandlungen mit Gläubigern, ohne eine formelle Insolvenz erklären zu müssen. Es ist das wirksamste Frühinterventionsinstrument im spanischen Insolvenzrecht — und die meisten Direktoren wissen nicht, dass es existiert, bis es zu spät ist.
Zum Leistung Öffentliche Schulden verhandeln Spanien | BMCÖffentliche Schulden mit der AEAT und TGSS in Spanien aushandeln: Stundung, Ratenzahlung und Erlass nach Art. 65 LGT. BMC begleitet Sie vollständig.
Zum Leistung Restrukturierungsplan (Insolvenzrecht)Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan unter TRLC Arts. 616–732: Restrukturieren Sie die Schulden Ihres Unternehmens vor dem Insolvenzverfahren mit gerichtlichem Schutz und verbindlicher Wirkung für dissentierende Gläubiger.
Zum Leistung Gerichtliche Bestätigung des RestrukturierungsplansGerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (Art. 639 TRLC): Erstreckung der Planwirkungen auf dissentierende Gläubiger durch Cram-Down. Spezialisierte Beratung im Verfahren und bei der Verteidigung.
Zum Leistung Zweite-Chance-Gesetz für PrivatpersonenLassen Sie Ihre Schulden rechtlich löschen und beginnen Sie neu. Spaniens Zweite-Chance-Gesetz erlaubt jeder natürlichen Person — Selbständigen, Angestellten, Rentnern, Bürgen — unbezahlte Schulden abzuschreiben, einschließlich teilweise bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 erweitern den Erlass öffentlicher Schulden erheblich.
Zum Leistung Sonderverfahren für KleinstunternehmenDas Sonderverfahren für Kleinstunternehmen (Gesetz 16/2022) ermöglicht es Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, ihre Insolvenz vollständig online, ohne einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, in 3–6 Monaten und zu einem Bruchteil der Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu lösen. Drei Wege verfügbar: Unternehmensfortführung, Gläubigervereinbarung oder geordnete Liquidation.
Zum LeistungFordern Sie eine persönliche Beratung an
Unsere Experten analysieren Ihre Situation und bieten maßgeschneiderte Lösungen.