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Mitarbeiterkostenrechner — Spanien
Ermitteln Sie die tatsächlichen Gesamtkosten für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers in Spanien, einschließlich der obligatorischen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Jährliches Bruttogehalt des Mitarbeiters (€)
Alle 12 Monatszahlungen plus etwaige Sonderzahlungen (pagas extraordinarias) einbeziehen
Kostenaufschlüsselung
Jährliches Bruttogehalt
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Allgemeine Kontingente (23,60 %)
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Arbeitslosigkeit (5,50 %)
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FOGASA — Lohngarantiefonds (0,20 %)
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Berufsausbildung (0,60 %)
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Gesamt Arbeitgeberbeiträge SV (~29,90 %)
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Gesamtjährliche Kosten für das Unternehmen
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Monatliche Gesamtkosten für das Unternehmen
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SV-Aufschlag auf Bruttogehalt
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Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse. Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (AT/EP) variieren je nach Sektor und sind nicht enthalten. Der MEI-Beitrag (Intergenerationeller Solidaritätsmechanismus) ist ebenfalls nicht enthalten.
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Was sind die tatsächlichen Kosten eines Mitarbeiters in Spanien?
Die tatsächlichen Kosten für die Beschäftigung eines Mitarbeiters in Spanien sind stets höher als das vereinbarte Bruttogehalt. Die Differenz besteht aus den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, die in Spanien rund 29,90 % der Beitragsbemessungsgrundlage (in der Regel das Bruttogehalt) betragen. Das bedeutet: Bei einem Bruttogehalt von 30.000 € belaufen sich die tatsächlichen Kosten für das Unternehmen auf rund 38.970 € pro Jahr.
Die wichtigsten Arbeitgeberbeitragskategorien sind: allgemeine Kontingenzen (23,60 %), Arbeitslosenversicherung (5,50 % bei unbefristeten, 6,70 % bei befristeten Verträgen), FOGASA — Lohngarantiefonds (0,20 %) und Berufsausbildung (0,60 %). Weitere Beiträge umfassen den AT/EP-Satz (Arbeitsunfall und Berufskrankheit, variiert je nach Branche) sowie die MEI (Mechanismo de Equidad Intergeneracional). Für 2026 beträgt der MEI-Beitrag 0,70 % (0,58 % Arbeitgeber, 0,12 % Arbeitnehmer).
Eine strategische Planung der Gehaltsstruktur, Sachleistungen und flexibler Vergütungsmodelle kann die Personalgesamtkosten erheblich senken. BMC bietet umfassende People-Services und Beratung zur Vergütungsstrukturierung, um Unternehmen bei der Optimierung ihrer Personalkosten zu unterstützen.
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Methodik und rechtliche Grundlagen
Der Rechner schätzt die Gesamtarbeitskosten auf Basis der TGSS-Beitragssätze 2026. AT/EP-Beiträge und der MEI-Satz (Intergenerationaler Gerechtigkeitsmechanismus) sind gemittelt und können je nach Branche und Vertragsart abweichen.
Annahmen dieses Rechners
- Allgemeine Kontingenzen (23,60 %)
- Der Hauptbeitrag für Rente, Invalidität, Tod und Überlebende gemäß Art. 147 LGSS. Gilt einheitlich für alle Vertragsarten. Berechnet auf die Bruttovergütung einschließlich der anteiligen Sonderzahlungen.
- Arbeitslosenversicherung (5,50 %)
- Arbeitgeberbeitrag für unbefristete Verträge (contratos indefinidos). Bei befristeten Verträgen gilt 6,70 %. Der Rechner verwendet 5,50 % als Standardfall (unbefristeter Vertrag), was für die meisten Angestelltenverhältnisse zutrifft.
- FOGASA und Berufsausbildung
- Lohngarantiefonds (FOGASA) 0,20 % + Berufsausbildungsbeitrag 0,60 % gemäß Art. 158–161 LGSS. Kleine und mittlere Unternehmen genießen bei FOGASA eine Beitragsreduzierung auf 0,10 % (Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern).
- AT/EP und MEI nicht enthalten
- Die variable Berufsunfallzulage (AT/EP, branchenabhängig 0,99 %–7,15 %) und der vollständige MEI-Satz (0,58 % Arbeitgeber 2026) sind nicht im berechneten Gesamtsatz enthalten. Für eine präzise Kostenschätzung ist eine branchenspezifische Analyse erforderlich.
Offizielle Quellen
- Art. 147 LGSS — Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Beitragssätze)
- TGSS — Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrundlagen 2026
- Orden PCM/51/2023 — Beitragssätze allgemeine Kontingenzen (aktualisiert)
Letzte Überprüfung: 2026-06-24
Geprüft von: Bárbara Botía Martínez — Abogada Colegiada (ICAM 11.233)
Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.