BMC Gibraltar
BMC-Vertretung für grenzüberschreitende Spanien-Gibraltar-Operationen. Beratung zu internationaler Besteuerung, Unternehmensstrukturierung und Compliance für Unternehmen, die in beiden Jurisdiktionen tätig sind.
Kontaktinformationen
Gibraltar nimmt eine einzigartige rechtliche und steuerliche Position in Europa ein: ein britisches Überseegebiet an Spaniens Südgrenze mit eigenem Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und regulatorischem Finanzrahmen, das sich derzeit inmitten von Vertragsverhandlungen befindet, die seine Beziehung zur Europäischen Union für Jahrzehnte definieren werden. Der Felsen beherbergt eine etablierte Finanzdienstleistungsbranche — Privatbanking, Fondsverwaltung, Captive-Versicherungen — und einen der größten Online-Spielemärkte der Welt sowie einen bedeutenden maritimen Bunkering- und Logistik-Hub. Für Unternehmen, die zwischen Spanien und Gibraltar tätig sind — aus operativen Gründen, zur Unternehmensstrukturierung, für die Ansässigkeit von Gesellschaftern oder zur Verwaltung grenzüberschreitender Arbeitnehmer (die Tausenden von Bewohnern des Campo de Gibraltar, die täglich zum Arbeiten auf den Felsen pendeln) — ist die steuerliche und rechtliche Komplexität erheblich, und die Konsequenzen von Fehlern sind gravierend. Unser internationales Steuerteam verfügt über fundierte Kenntnisse der Reibungspunkte zwischen den spanischen und gibraltarischen Rechtssystemen, einschließlich der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommensregelungen, des Betriebsstättenrisikos sowie der Mehrwertsteuer- und Zollauswirkungen des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
Die Nähe unseres Marbella-Büros zum Campo de Gibraltar ermöglicht es uns, sowohl gibraltarische Unternehmen mit Interessen in Spanien als auch spanische Unternehmen mit Präsenz oder Gesellschaftern in Gibraltar zu bedienen. Wir beraten zur grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturierung — wo die Holding angesiedelt wird, wie einzelne Gesellschafter positioniert werden und wie Gewinne jurisdiktionsübergreifend verteilt werden auf eine Art und Weise, die sowohl steuereffizient als auch unter Prüfung standhält —, zur AML-Compliance (Geldwäscheprävention) unter sowohl gibraltarischen als auch spanischen Regulierungsrahmen sowie zur Steuerresidenz und Vermögensplanung für vermögende Privatpersonen, die einen Wechsel zwischen Jurisdiktionen erwägen.
Die Gibraltar-Vertretung arbeitet nach Terminvereinbarung, wobei Besprechungen im Campo-de-Gibraltar-Bereich oder per Videokonferenz möglich sind. Bei komplexen Angelegenheiten, die eine Koordination mit Beratern in Gibraltar oder im Vereinigten Königreich erfordern, agiert BMC als spanischer Hub, der sicherstellt, dass die Gesamt-Steuer- und Unternehmensstrategie jurisdiktionsübergreifend kohärent und gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT) und HMRC verteidigbar ist.
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