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Steuerleitfaden für Expatriates in Spanien 2026 — Der vollständige Ratgeber für neue Steuerresidenten

Ein Umzug nach Spanien bedeutet, eines der komplexesten Steuersysteme Europas zu navigieren: vier mögliche Regime, siebzehn regionale Variationen, überlappende Meldepflichten mit absoluten Fristen und eine ständige Wechselwirkung mit dem Steuerrecht des Herkunftslandes. Ein Planungsfehler vor dem Umzug kann über den gesamten Aufenthalt hinweg Zehntausende oder Hunderttausende Euro kosten. Den meisten Generalisten fehlt die internationale Erfahrung, um die Nuancen für Expatriate-Klienten zu beherrschen.

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Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC bietet einen umfassenden Steuerplanungsservice für Expatriates, der von der Eignungsanalyse vor der Einreise bis zur vollständigen Jahresabwicklung während des gesamten Aufenthalts in Spanien reicht: Regime-Auswahl, Formulare 149/151/100/720/721/714, Vermögensteuerplanung, Nachlassstrukturierung und Ausstiegsplanung. Spezialisten für DACH-, britische, amerikanische und frankophone Klientenprofile.

  • Spanien bietet vier Regime für neue Residenten

    allgemeiner IRPF (19-47%), Beckham (24% Pauschal federal, ausländische Einkünfte steuerfrei), Mbappé-Madrid (100% Abzug autonomer Teil zusätzlich) und ZEC Kanarische Inseln (IS 4%).

  • Der Antrag auf das Beckham-Regime ist unumstößlich

    sechs Monate ab Tätigkeitsbeginn (Modelo 149, Art. 116 RIRPF).

  • Die steuerliche Residenz in Spanien entsteht durch die 183-Tage-Regel, den wirtschaftlichen Interessenmittelpunkt oder den Familiensitz (Art. 9 LIRPF).

  • Madrid und Andalusien wenden eine Bonificación von 100% auf die Vermögensteuer an; der Impuesto de Solidaridad de Grandes Fortunas (Gesetz 38/2022) ersetzt diesen Vorteil für Vermögen über 3 Mio. €.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Analyse des optimalen Regimes vor dem Umzug

    Vor dem Festlegen des Umzugsdatums analysieren wir, welches Steuerregime für Ihr Profil optimal ist: Beckham, allgemeiner IRPF, ZEC oder ein anderes. Diese Analyse berücksichtigt Ihre Einkünfte aus spanischen und ausländischen Quellen, Ihre Vermögensstruktur, Ihre Familiensituation und Ihre mittelfristigen Pläne in Spanien.

  2. Planung des Erwerbsdatums der Residenz

    Das Datum, an dem Sie die spanische Steuerresidenz erwerben, bestimmt den Beginn der Beckham-Regime-Frist und das erste Steuerjahr. Wir koordinieren Ankunft, Empadronamiento, Tätigkeitsbeginn und Vertrag, damit alle Dokumente kohärent sind.

  3. Einreichung von Anträgen und ersten Formularen

    Wir bearbeiten das Modelo 149 (Beckham-Antrag), die Steueranmeldung (Modelo 030/036), die Mitteilung an den Einkommenszahler (Modelo 150) und, wenn anwendbar, das Modelo 714 (Vermögensteuer). Alle Fristen sind unumstößlich: Die korrekte Verwaltung in dieser Phase vermeidet die teuersten Fehler.

  4. Jährliche Verwaltung der Erklärungen

    Jedes Jahr verwalten wir das Modelo 151 (oder Modelo 100 bei allgemeinem IRPF), das Modelo 720 (ausländische Vermögenswerte), das Modelo 721 (Kryptowährungen), das Modelo 714 (Vermögensteuer) und alle anderen anwendbaren Formulare.

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Das Problem

Ein Umzug nach Spanien bedeutet, eines der komplexesten Steuersysteme Europas zu navigieren: vier mögliche Regime, siebzehn regionale Variationen, überlappende Meldepflichten mit absoluten Fristen und eine ständige Wechselwirkung mit dem Steuerrecht des Herkunftslandes. Ein Planungsfehler vor dem Umzug kann über den gesamten Aufenthalt hinweg Zehntausende oder Hunderttausende Euro kosten. Den meisten Generalisten fehlt die internationale Erfahrung, um die Nuancen für Expatriate-Klienten zu beherrschen.

Unsere Lösung

BMC bietet einen umfassenden Steuerplanungsservice für Expatriates, der von der Eignungsanalyse vor der Einreise bis zur vollständigen Jahresabwicklung während des gesamten Aufenthalts in Spanien reicht: Regime-Auswahl, Formulare 149/151/100/720/721/714, Vermögensteuerplanung, Nachlassstrukturierung und Ausstiegsplanung. Spezialisten für DACH-, britische, amerikanische und frankophone Klientenprofile.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Analyse des optimalen Regimes vor dem Umzug

Vor dem Festlegen des Umzugsdatums analysieren wir, welches Steuerregime für Ihr Profil optimal ist: Beckham, allgemeiner IRPF, ZEC oder ein anderes. Diese Analyse berücksichtigt Ihre Einkünfte aus spanischen und ausländischen Quellen, Ihre Vermögensstruktur, Ihre Familiensituation und Ihre mittelfristigen Pläne in Spanien.

2

Planung des Erwerbsdatums der Residenz

Das Datum, an dem Sie die spanische Steuerresidenz erwerben, bestimmt den Beginn der Beckham-Regime-Frist und das erste Steuerjahr. Wir koordinieren Ankunft, Empadronamiento, Tätigkeitsbeginn und Vertrag, damit alle Dokumente kohärent sind.

3

Einreichung von Anträgen und ersten Formularen

Wir bearbeiten das Modelo 149 (Beckham-Antrag), die Steueranmeldung (Modelo 030/036), die Mitteilung an den Einkommenszahler (Modelo 150) und, wenn anwendbar, das Modelo 714 (Vermögensteuer). Alle Fristen sind unumstößlich: Die korrekte Verwaltung in dieser Phase vermeidet die teuersten Fehler.

4

Jährliche Verwaltung der Erklärungen

Jedes Jahr verwalten wir das Modelo 151 (oder Modelo 100 bei allgemeinem IRPF), das Modelo 720 (ausländische Vermögenswerte), das Modelo 721 (Kryptowährungen), das Modelo 714 (Vermögensteuer) und alle anderen anwendbaren Formulare.

5

Ausstiegsplanung und Post-Regime-Periode

Am Ende des Beckham-Regimes (Jahr 6) oder wenn Sie Spanien verlassen wollen, entwickeln wir die Ausstiegsstrategie: Verwaltung der angesammelten ausländischen Vermögenswerte, Timing von Kapitalgewinnen, Implikationen im Zielland und Koordination mit lokalen Beratern im Ausland.

24%
Beckham-Pauschalsteuersatz auf spanische Einkünfte bis 600.000 €
183 Tage
Hauptregel der Steuerresidenzerwerbung (Art. 9 LIRPF)
6 Monate
Unumstößliche Frist zur Beantragung des Beckham-Regimes (Modelo 149)
3 Mio. €
Schwelle, ab der der Impuesto de Solidaridad de Grandes Fortunas die regionale Vermögensteuer ersetzt
50.000 €
Schwelle zur Deklaration ausländischer Vermögenswerte in Modelos 720 und 721

Ich kam im Juni 2024 aus Zürich nach Madrid mit Beteiligungen an drei schweizerischen Gesellschaften und einem Wertpapierportfolio bei Interactive Brokers. BMC strukturierte alles vor meiner Ankunft: das Beckham-Regime, das Modelo 720, die Dividendenpolitik in den Gesellschaften und die Interaktion mit der schweizerischen Wegzugsteuer. Die Ersparnis im ersten Jahr rechtfertigte die Honorare mehr als ausreichend. Jetzt habe ich vollständige Klarheit über meine Steuerposition.

M.B. Investitionsdirektor, Schweizerisches Family Office, wohnhaft in Madrid seit 2024

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Spanien Expat Steuerleitfaden 2026 — PDF-Leitfaden von 80 Seiten

Spanien ist im Jahr 2026 eines der gefragtesten Ziele für internationale Fachkräfte, Startup-Gründer, vermögende Rentner und Familien mit hoher wirtschaftlicher Kapazität, die ihren Steuerwohnsitz in Europa begründen wollen. Die Kombination aus Klima, Lebensqualität, digitaler Infrastruktur, relativen Kosten und vor allem einer Reihe von steuerlich vorteilhaften Regimen für Neuankömmlinge hat das Land zu einem direkten Konkurrenten von Portugal, Dubai und Malta für die Gewinnung von internationalem Talent und Kapital gemacht.

Das spanische Steuersystem ist jedoch auch eines der komplexesten in der OECD für Neuankömmlinge: siebzehn autonome Regime über die Steuertarife, vier mögliche Regime für den Expatriate, überschneidende Formalverpflichtungen mit unumstößlichen Fristen und eine ständige Wechselwirkung mit den Doppelbesteuerungsabkommen von mehr als neunzig Ländern. Eine falsche Entscheidung vor dem Umzug kann Zehntausende oder Hunderttausende Euro über den gesamten Aufenthalt in Spanien kosten.


1. Spanien als Ziel im Jahr 2026: Was sich verändert hat

Die Steuersteuer-Landschaft für Expatriates in Spanien veränderte sich zwischen 2023 und 2025 erheblich. Die relevantesten Änderungen für 2026:

Golden Visa für Immobilieninvestitionen abgeschafft (April 2025). Das Golden Visa (Ley 14/2013, Art. 63) wurde im April 2025 aufgehoben, womit die Aufenthaltserlaubnis durch Investition in Immobilien über 500.000 € entfiel. Bereits erteilte Golden Visas behalten ihre Wirkung, solange sie die Verlängerungsanforderungen erfüllen.

Digital Nomad Visa konsolidiert. Das Digital Nomad Visa (DNV), eingeführt durch die 2022 reformierte Ley 14/2013, ist vollständig operativ. Der Mindesteinkommensschwelle wurde auf 2.762 €/Monat (200% des spanischen Mindestlohns SMI 2025) aktualisiert.

Beckham-Regime ausgeweitet und gültig. Das Ley 28/2022 de Startups behält seine vollständige Anwendung. Im Jahr 2025 wurden verschiedene verbindliche Konsultationen der DGT veröffentlicht, die die Anwendung auf digitale Nomaden mit mehreren Kunden und auf Startup-Gründer mit Aktienoptionen klärten.

Mbappé Madrid aktiv. Die Comunidad de Madrid genehmigte für das Steuerjahr 2024 einen autonomen Abzug von 100% auf die gesamte Steuerquote des autonomen IRPF-Anteils für Steuerpflichtige unter dem Beckham-Regime.


2. Steuerliche Residenz in Spanien: Wann und wie sie erworben wird (Art. 9 LIRPF)

Die steuerliche Residenz in Spanien entsteht nach einem der drei in Art. 9 Ley 35/2006 (LIRPF) festgelegten Kriterien:

2.1 Die 183-Tage-Regel

Die bekannteste Regel: Wenn Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) im spanischen Hoheitsgebiet anwesend sind, sind Sie in diesem Jahr spanischer Steuerresident. Der Zählwert umfasst gelegentliche Abwesenheiten, es sei denn, der Steuerpflichtige weist seine Steuerresidenz in einem anderen Land nach.

2.2 Wirtschaftlicher Interessenmittelpunkt

Art. 9.1.b LIRPF legt fest, dass auch in Spanien steuerlich ansässig ist, wer hier direkt oder indirekt den hauptsächlichen Mittelpunkt oder die Grundlage seiner wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen hat. Dieses Kriterium wirkt unabhängig von den 183 Tagen: Ein Steuerpflichtiger, der nur vier Monate jährlich in Spanien verbringt, aber von dort aus seine Investitionen verwaltet oder seine Hauptgesellschaft hat, kann als steuerlich ansässig gelten.

2.3 Familärer Kern (Vermutung des Art. 9.1.c)

Wenn der nicht getrennt lebende Ehegatte und minderjährige Kinder in Spanien wohnen, besteht eine Vermutung — vorbehaltlich des Gegenbeweises —, dass der Steuerpflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt ebenfalls in Spanien hat.


3. Die vier verfügbaren Regime für den neuen Residenten

3a. Allgemeiner IRPF (Ley 35/2006): Besteuerung auf weltweites Einkommen

Das Standardregime. Ein steuerlich in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger versteuert im IRPF sein weltweites Einkommen: Alle seine Einkünfte, unabhängig von ihrer geografischen Herkunft, werden in die spanische Bemessungsgrundlage einbezogen.

Der allgemeine IRPF-Tarif 2026 kombiniert den staatlichen und autonomen Anteil. Im gemeinsamen Gebiet liegen die Grenzsteuersätze zwischen 19% und 47% für Einkünfte über 300.000 €. Sparerträge (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne) unterliegen dem Sparsteuertarif mit Sätzen von 19% (bis 6.000 €), 21% (bis 50.000 €), 23% (bis 200.000 €) und 28% (ab 300.000 €).

3b. Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF): 24% Bundespauschalsteuersatz

Das Sonderregime für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer, Fachkräfte und Unternehmer.

Hauptmerkmale:

  • Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 €. Der Überschuss wird mit 47% besteuert.
  • Ausländische Einkünfte steuerfrei: Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne und Mieterträge aus außerhalb Spaniens befindlichen Immobilien werden während der sechs Jahre des Regimes in Spanien nicht besteuert (sofern sie nicht von mit dem Steuerpflichtigen verbundenen Unternehmen stammen).
  • Sechs Jahre Laufzeit: Das Umzugsjahr plus die fünf folgenden Steuerjahre.
  • Beschränkte Steuerpflicht beim Impuesto sobre el Patrimonio: Während des Regimes versteuert der Steuerpflichtige im IP nur die in Spanien befindlichen Güter und Rechte.
  • Kein Zugang zu persönlichen Abzügen: Persönliche und familiäre Mindestbeträge sowie autonome Abzüge sind nicht anwendbar.
  • Jährliche Erklärung: Modelo 151 anstelle des Modelo 100.

Antragsfrist: Sechs Kalendermonate ab Tätigkeitsbeginn (Modelo 149). Diese Frist ist absolut unumstößlich.

3c. Mbappé Madrid: Beckham + 100% Autonomer Abzug

Für Steuerpflichtige unter dem Beckham-Regime, die ihren Wohnsitz in der Comunidad de Madrid begründen, genehmigte die BOCM für 2024 einen autonomen Abzug von 100% auf die gesamte Steuerquote des autonomen IRPF-Anteils. Der allgemeine Name bezieht sich auf den Wechsel des Fußballspielers Kylian Mbappé zu Real Madrid im Sommer 2024.

3d. Zona Especial Canaria (ZEC): IS-Satz von 4%

Die ZEC ist kein persönliches Expatriate-Regime, sondern ein Regime mit reduziertem Körperschaftsteuersatz (IS) von 4% für auf den Kanarischen Inseln ansässige Unternehmen. Sie erfordert die Gründung einer kanarischen Gesellschaft, eine echte physische Präsenz auf den Inseln und mindestens einen Vollzeit-Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag.


4. Formulare, die Sie als Expatriate in Spanien einreichen werden

FormularSteuer/PflichtFrist 2026Anmerkungen
149Antrag Beckham-Regime6 Monate ab TätigkeitsbeginnUnumstößlich. Einmalige Chance.
151IRPF Beckham-Regime (jährliche Erklärung)April–JuniAnstelle des Modelo 100
100Allgemeiner IRPFApril–JuniFür Residenten außerhalb des Beckham-Regimes
150Mitteilung an den Einbehalter (Beckham)Sofort nach Bescheid 149Zur Anpassung der Einbehalte auf 24%
720Erklärung ausländischer VermögenswerteJanuar–MärzObligatorisch bei >50.000 € je Kategorie
721Erklärung ausländischer KryptowährungenJanuar–MärzObligatorisch bei >50.000 € zum 31. Dezember
714Impuesto sobre el PatrimonioApril–JuniObligatorisch bei NV > 500.000 €
210IRNR (Nichtresidenten: Miete oder Verkauf)Quartalsmäßig/nach VerkaufFür Spanien-Einkünfte vor Residenz oder unter Beckham für Mieten

5. Impuesto sobre el Patrimonio und Impuesto de Solidaridad de Grandes Fortunas 2026

5.1 Das Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögensteuer)

Der IP besteuert das Nettovermögen natürlicher Personen. Der steuerfreie Bundesbetrag beträgt 700.000 €. Der Bundessteuersatz liegt zwischen 0,2% und 3,5% auf das Nettovermögen, das diesen Freibetrag übersteigt.

Madrid und Andalusien wenden eine 100%-Bonificación auf die autonome IP-Nettosteuerquote an, was die Steuer in der Praxis für ihre Residenten eliminiert. Jedoch gilt der ISF (siehe 5.3) als Mindeststeuer.

5.2 Beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht

  • Unbeschränkte Steuerpflicht (Steuerresidenten unter allgemeinem IRPF): Sie versteuern ihr gesamtes weltweites Nettovermögen.
  • Beschränkte Steuerpflicht (Nichtresidenten und Steuerpflichtige unter Beckham): Sie versteuern nur die in Spanien befindlichen, ausübbaren oder zu erfüllenden Güter und Rechte. Dies ist ein struktureller Vorteil für den Expatriate mit überwiegend ausländischen Vermögenswerten.

5.3 Impuesto de Solidaridad de Grandes Fortunas (Gesetz 38/2022)

Der ISF ist eine Bundessteuer, nicht an die autonomen Gemeinschaften abgetreten, mit Sätzen von 1,7% (zwischen 3 Mio. € und 5 Mio. €), 2,1% (zwischen 5 Mio. € und 10 Mio. €) und 3,5% (über 10 Mio. €). Er wird als Differenz zwischen dem berechneten ISF und dem bei der autonomen IP bezahlten Betrag berechnet.


6. Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) für Expatriates

Der spanische ISD besteuert Erbschaften und Schenkungen. Er gilt sowohl wenn der Erblasser oder Schenkende spanischer Resident ist, als auch wenn die vererbten Güter in Spanien belegen sind.

Autonome GemeinschaftHauptbonificación (Kinder, Ehegatte)
Madrid99% Steuerquote (Kinder und Ehegatte)
Andalusien99% Steuerquote (bis 1 Mio. € je Erbe)
Kanarische Inseln99,9% Steuerquote (Ehegatte, Kinder, Eltern)
KatalonienStaffelabzüge, keine globale Bonificación
Valencianische GemeinschaftAbzug bis 100.000 € + Koeffizienten

7. Kapitalgewinne aus spanischen Immobilien (Modelo 210)

Der Verkauf einer in Spanien gelegenen Immobilie durch einen Nichtresidenten (oder einen Steuerpflichtigen unter Beckham mit beschränkter Steuerpflicht) erzeugt einen Kapitalgewinn, der mit 19% für EU/EWR-Residenten besteuert wird.

Einbehalt von 3% (Modelo 211): Wenn ein Nichtresident eine Immobilie in Spanien verkauft, ist der Käufer verpflichtet, 3% des Verkaufspreises einzubehalten und an die AEAT abzuführen. Wenn der Einbehalt die geschuldete Steuer überschreitet, kann der Nichtresident die Rückerstattung des Überschusses beantragen.


8. Renten für Rentner: UK, Deutschland, Frankreich

8.1 Allgemeines Prinzip

Gemäß Art. 17 des OECD-Musterabkommens (und den entsprechenden spanischen DBA) wird unterschieden zwischen:

  • Privatrenten (aus dem Unternehmenssektor oder privaten Rentenfonds): Sie werden im Wohnsitzland des Begünstigten besteuert.
  • Staatliche Renten (aus dem öffentlichen Dienst des Staates): Sie werden im zahlenden Land besteuert, nicht im Wohnsitzland.

8.2 DBA Spanien-Deutschland (DBA 2011)

Öffentliche deutsche Renten (Beamtenversorgung) werden in Deutschland besteuert; Privatrenten (Betriebsrenten, Riester-Rente, Rürup-Rente) werden in Spanien besteuert. Die Gesetzliche Rentenversicherung (DRV) wird in Spanien als Wohnsitzland besteuert.

8.3 DBA Spanien-Vereinigtes Königreich (DTA 1975, aktualisiert 2021)

Das DBA Spanien-Vereinigtes Königreich gilt post-Brexit weiterhin. Staatliche Renten (Government Pensions) werden nur im Vereinigten Königreich besteuert. Privatrenten werden nur in Spanien als Wohnsitzland besteuert.


9. Die zehn teuersten Fehler

  1. Eignung nicht vor dem Umzug überprüfen. Wenn Sie in einem der fünf vorangegangenen Jahre steuerlich in Spanien ansässig waren, ist das Beckham-Regime nicht zugänglich.

  2. Die Sechsmonats-Frist des Modelo 149 überschreiten. Das Fenster schließt sich endgültig. Steuerpflichtige, die das Modelo 149 im siebten Monat einreichen, haben das Regime für immer verloren.

  3. Tätigkeitsbeginn mit Ankunftsdatum verwechseln. Die Frist berechnet sich ab dem tatsächlichen Beginn der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit, nicht ab der Ankunft.

  4. Einbehalte nicht mit dem Arbeitgeber koordinieren (Modelo 150). Wenn der Arbeitgeber weiterhin zum allgemeinen IRPF-Satz einbehält, wird der Überschuss erst in der Jahreserklärung zurückgefordert.

  5. Den Beckham-Antrag des Ehegatten vergessen. Der Antrag des Ehegatten hat seine eigene Sechsmonatsfrist ab Beginn seiner Tätigkeit oder seines Umzugs.

  6. Das Modelo 720 im Ankunftsjahr nicht einreichen. Die Modelo 720-Fristen (Januar–März) und die Ankunft in Spanien können zeitlich auseinanderfallen.

  7. Das Modelo 721 für Kryptowährungen ignorieren. Die Sanktionen für die Nichteinreichung betragen 5.000 € je ausgelassenem Datensatz (Art. 38 ter LGT).

  8. Annehmen, dass die 100%-Bonificación in Madrid alle Vermögensteuern eliminiert. Die Madrider Bonificación beim IP gilt nicht für den Impuesto de Solidaridad de Grandes Fortunas, der eine Bundessteuer ist.

  9. Den Ausstieg aus dem Regime nicht planen. Am Ende des sechsten Jahres wechselt der Steuerpflichtige automatisch in den allgemeinen IRPF, der das weltweite Einkommen besteuert.

  10. Generalisten ohne internationale Steuererfahrung vertrauen. Das Beckham-Regime, das Modelo 720, die Wegzugsteuer, die spezifischen DBA und die Interaktion mit der Herkunftsland-Steuer erfordern ein Team mit spezifischer Erfahrung bei internationalen Expatriates.


10. Steuerkalender für Expatriates in Spanien 2026

MonatPflichtAnmerkung
JanuarBeginn Einreichungszeitraum Modelo 720 und 721Ausländische Vermögenswerte und Kryptowährungen des Vorjahres deklarieren
JanuarÜberprüfung der Einbehalte Modelo 150 (Beckham)Anpassen, wenn es Vergütungsänderungen gab
Februar–MärzFrist Modelo 720 und 721 (bis 31. März)Keine Verlängerung. Schwere Sanktionen bei Nichterfüllung.
MärzBeginn IRPF-Kampagne / Modelo 151Die AEAT öffnet üblicherweise die Web-Anwendung Ende März
AprilBeginn Einreichung Modelo 100 / Modelo 151Einkommenssteuerkampagne
MaiEinreichung Modelo 714 (Vermögensteuer)Gleichzeitig mit der Einkommenssteuerkampagne
JuniEnde allgemeine IRPF-Frist / Modelo 151 / Modelo 71430. Juni vorbehaltlich AEAT-Bestätigung 2026
OktoberSteuerpositionsanalyse JahresendeGewinne/Verluste überprüfen, optimieren vor dem 31. Dezember
JederzeitModelo 149 (Beckham-Antrag)Vor Ablauf der 6 Monate ab Tätigkeitsbeginn

11. Normative Quellen und Referenzen

Spanische Gesetzgebung:

Doppelbesteuerungsabkommen:

Für eine individualisierte Beratung zu Ihrer spezifischen Situation als Expatriate in Spanien wenden Sie sich bitte an das BMC-Team für internationale Steuerberatung, geleitet von Javier Moreno. Jede Situation ist anders, und dieser Artikel ersetzt keine individualisierte Beratung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie erwerben die spanische Steuerresidenz, wenn Sie im Steuerjahr mehr als 183 Tage im spanischen Hoheitsgebiet anwesend sind (Art. 9.1.a LIRPF), wenn Ihr wirtschaftlicher Hauptinteressenmittelpunkt in Spanien liegt (Art. 9.1.b), oder wenn Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte und Ihre minderjährigen Kinder in Spanien wohnen (Vermutung des Art. 9.1.c, vorbehaltlich des Nachweises der Steuerresidenz in einem anderen Land).
Es gibt vier Hauptoptionen: (1) allgemeiner IRPF mit progressivem Tarif von 19% bis 47% auf das weltweite Einkommen; (2) Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF) mit Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 € und Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte für sechs Jahre; (3) Kombination Beckham + 100% Autonomer-Abzug der Comunidad de Madrid (umgangssprachlich 'Mbappé'-Regime), die den effektiven Steuersatz auf Madrider Einkünfte nahe null bringen kann; und (4) Zona Especial Canaria (ZEC) für unternehmerische Aktivitäten mit IS-Satz von 4% auf den Kanarischen Inseln.
Das Beckham-Regime ist das bundesweite: Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 € und Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte (Art. 93 LIRPF). Das Mbappé-Regime kombiniert das Beckham-Regime mit dem 100%-Autonomen-Abzug auf die autonome IRPF-Steuerquote, den die Comunidad de Madrid für 2024 eingeführt hat. Das Ergebnis ist, dass für aus Madrid stammende Einkünfte der effektive Steuersatz nahe null liegen kann, obwohl die staatliche Quote von ~12% (ungefähr die Hälfte der gesamten 24%) weiterhin fällig ist.
Dies hängt von Ihrem Regime ab: Unter Beckham reichen Sie das Modelo 151 (jährliche Erklärung) und das Modelo 149 (Erstantrag) ein; unter allgemeinem IRPF das Modelo 100. In beiden Fällen, wenn Sie Auslandsvermögen über 50.000 € haben, reichen Sie das Modelo 720 (Konten, Immobilien, Wertpapiere) und das Modelo 721 (Kryptowährungen) ein. Wenn Ihr Nettovermögen 500.000 € überschreitet, reichen Sie das Modelo 714 (Impuesto sobre el Patrimonio) ein.
Die Comunidad de Madrid wendet eine 100%-Bonificación auf die Steuerquote des Impuesto sobre el Patrimonio für ihre Residenten an, was diese Steuer in der Praxis für die meisten Steuerpflichtigen eliminiert. Jedoch gilt der Impuesto de Solidaridad de Grandes Fortunas (ISF, Gesetz 38/2022) als staatliche Mindeststeuer: Es wird die Differenz zwischen dem berechneten ISF und der bezahlten regionalen Vermögensteuer fällig. Der ISF gilt für Nettovermögen über 3 Mio. € mit Sätzen von 1,7% bis 3,5%. Beitragende unter Beckham haben beschränkte Steuerpflicht und zahlen nur auf Vermögenswerte in Spanien.
Mieteinnahmen aus außerhalb Spaniens gelegenen Immobilien sind ausländische Einkünfte und werden unter dem Beckham-Regime (Art. 93.2 LIRPF) in Spanien nicht besteuert. Sie müssen nur im Modelo 720 deklariert werden, wenn der Immobilienwert 50.000 € überschreitet. Wenn die Immobilie in Spanien liegt, wird die Miete als spanische Einkunft zum Satz von 24% im Modelo 151 besteuert.
Dies hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und dem Quellenland ab. Im Allgemeinen werden Privatrenten (betriebliche Rentenpläne, Unternehmenspensionen) in Spanien besteuert, wenn der Begünstigte spanischer Steuerresident ist. Staatliche Renten (aus dem öffentlichen Dienst) werden üblicherweise ausschließlich im zahlenden Land besteuert. Das Abkommen Spanien-Vereinigtes Königreich, Spanien-Deutschland und Spanien-Frankreich haben spezifische Regeln je nach Rentenart.
Ja. Seit dem Steuerjahr 2023 ist das Modelo 721 obligatorisch für die Deklaration von Kryptowährungen, die im Ausland verwahrt werden und 50.000 € zum 31. Dezember überschreiten. Kapitalgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen werden in Spanien als Kapitalgewinne (19%–28% im Sparsteuersatz) besteuert, unabhängig davon, ob Sie sich im Beckham- oder allgemeinen IRPF-Regime befinden.
Die Wegzugsteuer (§6 AStG) ist die deutsche Wegzugsbesteuerung, die stille Reserven auf Gesellschaftsbeteiligungen besteuert, wenn der Steuerpflichtige die deutsche Steuerresidenz aufgibt. Bei Umzügen in andere EU/EWR-Länder (Spanien eingeschlossen) kann die Wegzugsteuer zinslos gestundet werden, solange die Vermögenswerte in der EU verbleiben, aber die Stundung endet, wenn der Steuerpflichtige die EU verlässt, die Beteiligungen veräußert oder nach Deutschland zurückkehrt. Es ist unerlässlich, den Umzugskalender mit einem deutschen Steuerberater und BMC vor der formellen Residenzveränderung zu koordinieren.

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Häufige Fragen

Fragen zu Steuerleitfaden für Expatriates in Spanien 2026 | BMC

Sie erwerben die spanische Steuerresidenz, wenn Sie im Steuerjahr mehr als 183 Tage im spanischen Hoheitsgebiet anwesend sind (Art. 9.1.a LIRPF), wenn Ihr wirtschaftlicher Hauptinteressenmittelpunkt in Spanien liegt (Art. 9.1.b), oder wenn Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte und Ihre minderjährigen Kinder in Spanien wohnen (Vermutung des Art. 9.1.c, vorbehaltlich des Nachweises der Steuerresidenz in einem anderen Land).
Es gibt vier Hauptoptionen: (1) allgemeiner IRPF mit progressivem Tarif von 19% bis 47% auf das weltweite Einkommen; (2) Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF) mit Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 € und Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte für sechs Jahre; (3) Kombination Beckham + 100% Autonomer-Abzug der Comunidad de Madrid (umgangssprachlich 'Mbappé'-Regime), die den effektiven Steuersatz auf Madrider Einkünfte nahe null bringen kann; und (4) Zona Especial Canaria (ZEC) für unternehmerische Aktivitäten mit IS-Satz von 4% auf den Kanarischen Inseln.
Das Beckham-Regime ist das bundesweite: Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 € und Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte (Art. 93 LIRPF). Das Mbappé-Regime kombiniert das Beckham-Regime mit dem 100%-Autonomen-Abzug auf die autonome IRPF-Steuerquote, den die Comunidad de Madrid für 2024 eingeführt hat. Das Ergebnis ist, dass für aus Madrid stammende Einkünfte der effektive Steuersatz nahe null liegen kann, obwohl die staatliche Quote von ~12% (ungefähr die Hälfte der gesamten 24%) weiterhin fällig ist.
Dies hängt von Ihrem Regime ab: Unter Beckham reichen Sie das Modelo 151 (jährliche Erklärung) und das Modelo 149 (Erstantrag) ein; unter allgemeinem IRPF das Modelo 100. In beiden Fällen, wenn Sie Auslandsvermögen über 50.000 € haben, reichen Sie das Modelo 720 (Konten, Immobilien, Wertpapiere) und das Modelo 721 (Kryptowährungen) ein. Wenn Ihr Nettovermögen 500.000 € überschreitet, reichen Sie das Modelo 714 (Impuesto sobre el Patrimonio) ein.
Die Comunidad de Madrid wendet eine 100%-Bonificación auf die Steuerquote des Impuesto sobre el Patrimonio für ihre Residenten an, was diese Steuer in der Praxis für die meisten Steuerpflichtigen eliminiert. Jedoch gilt der Impuesto de Solidaridad de Grandes Fortunas (ISF, Gesetz 38/2022) als staatliche Mindeststeuer: Es wird die Differenz zwischen dem berechneten ISF und der bezahlten regionalen Vermögensteuer fällig. Der ISF gilt für Nettovermögen über 3 Mio. € mit Sätzen von 1,7% bis 3,5%. Beitragende unter Beckham haben beschränkte Steuerpflicht und zahlen nur auf Vermögenswerte in Spanien.
Mieteinnahmen aus außerhalb Spaniens gelegenen Immobilien sind ausländische Einkünfte und werden unter dem Beckham-Regime (Art. 93.2 LIRPF) in Spanien nicht besteuert. Sie müssen nur im Modelo 720 deklariert werden, wenn der Immobilienwert 50.000 € überschreitet. Wenn die Immobilie in Spanien liegt, wird die Miete als spanische Einkunft zum Satz von 24% im Modelo 151 besteuert.
Dies hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und dem Quellenland ab. Im Allgemeinen werden Privatrenten (betriebliche Rentenpläne, Unternehmenspensionen) in Spanien besteuert, wenn der Begünstigte spanischer Steuerresident ist. Staatliche Renten (aus dem öffentlichen Dienst) werden üblicherweise ausschließlich im zahlenden Land besteuert. Das Abkommen Spanien-Vereinigtes Königreich, Spanien-Deutschland und Spanien-Frankreich haben spezifische Regeln je nach Rentenart.
Ja. Seit dem Steuerjahr 2023 ist das Modelo 721 obligatorisch für die Deklaration von Kryptowährungen, die im Ausland verwahrt werden und 50.000 € zum 31. Dezember überschreiten. Kapitalgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen werden in Spanien als Kapitalgewinne (19%–28% im Sparsteuersatz) besteuert, unabhängig davon, ob Sie sich im Beckham- oder allgemeinen IRPF-Regime befinden.
Die Wegzugsteuer (§6 AStG) ist die deutsche Wegzugsbesteuerung, die stille Reserven auf Gesellschaftsbeteiligungen besteuert, wenn der Steuerpflichtige die deutsche Steuerresidenz aufgibt. Bei Umzügen in andere EU/EWR-Länder (Spanien eingeschlossen) kann die Wegzugsteuer zinslos gestundet werden, solange die Vermögenswerte in der EU verbleiben, aber die Stundung endet, wenn der Steuerpflichtige die EU verlässt, die Beteiligungen veräußert oder nach Deutschland zurückkehrt. Es ist unerlässlich, den Umzugskalender mit einem deutschen Steuerberater und BMC vor der formellen Residenzveränderung zu koordinieren.
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