Arbeitsrechtsberatung, die Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter schützt
Umfassende Arbeitsrechtsberatung für Unternehmen. Verträge, Kündigungen, Inspektionen, Tarifverträge und regulatorische Compliance.
- REAF
- ICAM
- 5 Standorte in Spanien
- 25+ Jahre
- 30+ Jurisdiktionen
Das Problem
Das spanische Arbeitsrecht gehört zu den komplexesten in Europa und ändert sich ständig. Schlecht ausgearbeitete Verträge, unrechtmäßige Kündigungen, Verstöße gegen Tarifverträge, unerwartete Arbeitsinspektionen und Homeoffice-Regelungen sind ein Minenfeld für Unternehmen. Ein einziger Fehler kann zu Sanktionen in Höhe von Tausenden von Euro, kostspieligen Klagen und Reputationsschäden führen, die die Talentgewinnung beeinträchtigen.
Unsere Lösung
Wir bieten vorausschauende Arbeitsrechtsberatung für den gesamten Beschäftigungslebenszyklus: Vertragsentwurf, interne Richtliniengestaltung, Disziplinarverfahren, Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern, Verteidigung in Arbeitsstreitigkeiten und Unterstützung bei Arbeitsinspektionen. Unser Ansatz besteht darin, Probleme zu antizipieren, nicht erst nach ihrer Eskalation zu reagieren.
Wie wir vorgehen
Arbeitsrechtliche Prüfung
Wir überprüfen Verträge, Richtlinien, Tarifvertragscompliance, Arbeitssicherheit und den Sozialversicherungsstatus, um Schwachstellen zu identifizieren.
Richtlinien- und Vertragsentwurf
Wir entwerfen oder aktualisieren Arbeitsverträge, Unternehmensrichtlinien, interne Protokolle und Mitarbeiterhandbücher, die auf Ihre Branche und Tätigkeit zugeschnitten sind.
Laufendes Management und Prävention
Wir beraten bei täglichen Arbeitsrechtsfragen, Einstellungen und Kündigungen, Änderungen der Arbeitsbedingungen, Urlaub und Disziplinarfällen.
Streitverteidigung
Wir vertreten das Unternehmen in Schlichtungsverfahren, Mediation und Arbeitsgerichtsverfahren mit einer Strategie zur Minimierung finanzieller und reputationsbezogener Auswirkungen.
Seit der Zusammenarbeit mit BMC haben wir keine einzige Arbeitssanktion mehr erhalten. Ihr präventiver Ansatz hat uns vor Konflikten bewahrt, die uns früher jedes Jahr Zehntausende von Euro kosteten.
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Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden · 910 917 811
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Der spanische Arbeitsrechtsrahmen
Das spanische Arbeitsrecht dreht sich um das Arbeitnehmerstatut, sektorale und unternehmensspezifische Tarifverträge sowie eine sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung. Jede Branche hat ihre eigenen Besonderheiten: Arbeitszeiten, Berufsgruppen, Gehaltszuschläge, Probezeiten und Kündigungsgründe variieren je nach anwendbarem Tarifvertrag erheblich.
Dazu kommen jüngste Reformen wie Homeoffice-Regelungen, obligatorische Gleichstellungspläne, Gehaltstransparenzregister, Hinweisgebersysteme und Belästigungsprotokolle. Das Volumen der Verpflichtungen wächst jedes Jahr, und damit auch die Kosten der Nichteinhaltung.
Prävention versus Reaktion
Die meisten Arbeitsrechtsprobleme, die in Sanktionen oder Klagen enden, hätten durch vorausschauende Beratung vermieden werden können. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag verhindert eine Klage wegen unrechtmäßiger Kündigung. Ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung vermeidet eine Inspektionssanktion. Ein aktuelles Belästigungsprotokoll erfüllt die gesetzliche Verpflichtung und schützt die Unternehmenskultur.
Unser Ansatz priorisiert die Prävention: regelmäßige Arbeitsrechtsprüfungen, Vertrags- und Richtlinienüberprüfungen, Schulungen für das HR-Team und Hinweise auf regulatorische Änderungen, die Ihre Branche betreffen. Wenn die Prävention nicht ausreicht und ein Streit entsteht, handeln wir schnell mit allen bereits vorbereiteten Informationen.
Häufige Situationen, die wir bearbeiten
Zu den häufigsten Anfragen unserer Mandanten gehören leistungsbedingte oder objektive Kündigungen, Tarifvertragsverhandlungen, Beratung zu Arbeitszeiten und bezahltem Urlaub, Management von längerer Arbeitsunfähigkeit, Disziplinarverfahren, planmäßige und überraschende Arbeitsinspektionen sowie Anpassung an neue Vorschriften wie obligatorische Gleichstellungspläne oder den verpflichtenden Hinweisgeberkanal.
Regionaler Kontext: Besonderheiten in verschiedenen Regionen Spaniens
Ausländische Unternehmen, die in Spanien tätig sind, müssen berücksichtigen, dass Arbeitsrecht in Spanien eine Kombination aus nationalem Recht, sektoralen Tarifverträgen und regionalen Besonderheiten ist:
Katalonien: Hat eine ausgeprägte eigene Tradition in der Arbeitsgesetzgebung und stärkere Gewerkschaftsbewegungen als andere Regionen, insbesondere in der Industrie und im öffentlichen Sektor. Der Laboratori Interconfederal de Mediació i Arbitratge (IMAC) ist die erste Anlaufstelle für Schlichtungsverfahren in Katalonien.
Madrid: Als wichtigstes Wirtschafts- und Finanzzentrum hat Madrid eine hohe Konzentration von Tech-Unternehmen, Finanzdienstleistungen und multinationalen Unternehmen. Die spezifischen Anforderungen für Homeoffice-Vereinbarungen und die Verwaltung von Hochqualifizierten mit internationaler Mobilität sind hier besonders relevant.
Costa del Sol und Valencia: In diesen touristisch geprägten Regionen gelten spezifische Tarifverträge für die Gastronomie und Hotellerie, die sich erheblich von anderen Branchen unterscheiden. Die Saisonalität des Arbeitsmarkts und der häufige Einsatz befristeter Verträge erfordern besondere Aufmerksamkeit in dieser Region.
Industrieregionen (Baskenland, Navarra, Aragon): Diese Regionen haben starke Industrietraditionen und gut organisierte Gewerkschaften, insbesondere in der Metall- und Automobilindustrie. Unternehmens-Tarifverträge sind hier häufiger und komplexer.
Vier typische Situationen ausländischer Unternehmen
Situation 1: Das britische Tech-Unternehmen und die erste Kündigung in Spanien. Ein britisches Technologieunternehmen mit einer spanischen Niederlassung wollte einen Mitarbeiter entlassen, der die Leistungserwartungen nicht erfüllte. Das UK-HR-Team wollte das britische Modell “at-will employment” anwenden — in Spanien schlicht nicht möglich. BMC führte durch das spanische Verfahren für objektive Kündigung (causa objetiva), berechnete die korrekte Abfindung (20 Tage pro Jahr, maximal 12 Monatsgehälter), erstellte die formelle Kündigungsschreiben und begleitete die fristgerechte Kommunikation an den SEPE.
Situation 2: Die unangekündigte Arbeitsinspektion in Málaga. Ein mittelständisches Fertigungsunternehmen aus Düsseldorf mit einer Produktionsstätte in Málaga erhielt ohne Vorwarnung einen Besuch der spanischen Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo). Die Inspektion stellte fest, dass die Arbeitszeiterfassung (obligatorio según RDL 8/2019) nicht vollständig implementiert war und mehrere Arbeitsverträge nicht den Anforderungen des anwendbaren Tarifvertrags entsprachen. BMC übernahm sofort die Kommunikation mit dem Inspektor, koordinierte die Zusammenstellung der fehlenden Dokumentation und verhandelte die Umsetzungsfristen für die identifizierten Mängel, vermeidend die maximalen Sanktionen.
Situation 3: Die Pflicht zum Gleichstellungsplan für KMU. Ein österreichisches Unternehmen mit einer spanischen Tochtergesellschaft (55 Mitarbeiter) realisierte, dass es gemäß den Anforderungen der spanischen Ley Orgánica 3/2007 (reformiert durch RDL 6/2019) einen Gleichstellungsplan implementieren und bei der zuständigen Arbeitsbehörde registrieren musste. BMC begleitete die Erstellung des Plans, von der diagnostischen Phase über die Verhandlung mit der Arbeitnehmervertretung bis zur offiziellen Registrierung und periodischen Überprüfung.
Situation 4: Homeoffice und digitale Nichterreichbarkeit. Ein deutsches Beratungsunternehmen mit einem hybriden Arbeitsmodell für seine spanischen Mitarbeiter (3 Tage/Woche Homeoffice) benötigte individuelle Telearbeitsvereinbarungen gemäß dem Gesetz Real Decreto-ley 28/2020 sobre trabajo a distancia. Dieses Gesetz sieht vor, dass die individuelle Vereinbarung die Kostenerstattung, die Bereitstellung von Ausrüstung, die Arbeitszeiten, die Erreichbarkeitszeiten und das Recht auf digitale Nichterreichbarkeit regeln muss. BMC entwarf eine standardisierte Vorlage für alle spanischen Mitarbeiter und schulte das HR-Team.
Rechtlicher Rahmen: Die wichtigsten Regelungen
Real Decreto Legislativo 2/2015 — Estatuto de los Trabajadores: Das grundlegende Arbeitsgesetz, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Vertragstypen, Kündigungsgründe und -verfahren, Arbeitszeiten und viele weitere wesentliche Bereiche regelt.
Real Decreto-ley 28/2020 — Telearbeit: Das Gesetz zur Fernarbeit, das spezifische Verpflichtungen für Arbeitgeber schafft, wenn die Fernarbeit 30 % der Arbeitszeit überschreitet. Kostenerstattungspflicht, schriftliche Vereinbarung, Recht auf digitale Nichterreichbarkeit.
Real Decreto-ley 32/2021 — Arbeitsreform: Die umfassende Reform, die befristete Verträge eingeschränkt, den Vorrang von Unternehmens-Tarifverträgen gestärkt und den Inaplicación-Mechanismus modifiziert hat.
Ley Orgánica 10/2022 — Garantía Integral de la Libertad Sexual: Hat die Protokollpflichten für sexuelle Belästigung und Übergriffe am Arbeitsplatz erheblich verschärft. Alle Unternehmen müssen ein aktualisiertes Protokoll haben und Mitarbeiter schulen.
Ley 2/2023 — Hinweisgeberschutz: Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen einen internen Hinweisgeberkanal einrichten, der anonyme Meldungen ermöglicht und den Schutz der Hinweisgeber gewährleistet.
Der BMC-Prozess für laufende Arbeitsrechtsberatung
Schritt 1 — Arbeitsrechtliche Erstprüfung (1.200 bis 2.500 Euro): Vollständige Überprüfung aller Arbeitsverträge, Identifizierung von Abweichungen vom anwendbaren Tarifvertrag, Prüfung der Pflichtdokumente (Arbeitszeiterfassung, Gleichstellungsplan, Belästigungsprotokoll, Hinweisgeberkanal). Lieferbar in 5 bis 10 Werktagen mit konsolidiertem Bericht.
Schritt 2 — Retainer für laufende Beratung (300 bis 800 Euro/Monat): Unbegrenzte Beratungen zu täglichen Arbeitsrechtsfragen, Vertragsentwürfe und -überarbeitungen, Vorbereitung von Disziplinarbriefen, Arbeitsinspektionsunterstützung und Hinweise auf regulatorische Änderungen.
Schritt 3 — Einzelfallmandat (600 bis 2.000 Euro+ je nach Komplexität): Für einmalige spezifische Situationen: Einzelkündigung, Massenentlassung, Tarifvertragsverhandlung, Arbeitsinspektion oder Klage.
Schritt 4 — Gerichtsvertretung (Honorar je nach Verfahren und Instanz): Vertretung vor Schlichtungsstellen (SMAC), Arbeitsgerichten (Juzgado de lo Social), Appellationsgerichten (Tribunal Superior de Justicia) und vor dem Supremo (Kassation) in Arbeitssachen.
Enthaltene Leistungen im Retainer
- Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen (unbefristet, befristet, Teilzeit, Homeoffice)
- Laufende Beratung zu Arbeitszeiterfassung und Compliance-Anforderungen
- Begleitung bei Disziplinarverfahren (Abmahnungen, Suspendierungen, Disziplinarkündigungen)
- Vorbereitung und Vertretung bei Arbeitsinspektionen
- Beratung zu Elternzeit, Krankheit und deren Auswirkungen auf den Arbeitgeber
- Hinweise auf Gesetzesänderungen, die Ihre Branche und Unternehmensgröße betreffen
- Mindestens ein Quartalsgespräch zur Durchsicht aktueller Entwicklungen und Prävention
Besonderheiten ausländischer Unternehmen im spanischen Arbeitsrecht
Ausländische Unternehmen, die in Spanien tätig sind, stehen vor spezifischen Herausforderungen, die über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Anforderungen hinausgehen:
Etablierung als Arbeitgeber in Spanien: Ein ausländisches Unternehmen, das in Spanien Arbeitnehmer einstellt oder wirtschaftliche Aktivitäten ausübt, muss sich bei der spanischen Sozialversicherung (TGSS — Tesorería General de la Seguridad Social) und der Steuerbehörde (AEAT) als Arbeitgeber registrieren, unabhängig davon, ob es eine rechtliche Einheit in Spanien hat oder nicht. Das Fehlen dieser Registrierung ist ein schwerer Verstoß, der rückwirkende Beitragsnachzahlungen und erhebliche Sanktionen auslöst.
Detachment und Entsendung: Wenn ein ausländisches Unternehmen Mitarbeiter vorübergehend nach Spanien entsendet (Entsendung), gelten spezifische Regeln: Das Unternehmen muss die Entsendung beim SEPE (Sistema RED) anmelden, die spanischen Arbeitsbedingungen für den Entsandten sicherstellen und die Sozialversicherungssituation klären (A1-Bescheinigung für EU-Entsendungen). BMC begleitet sowohl eingehende als auch ausgehende Entsendungen aus Spanien.
Sprache der Verträge und Dokumentation: Obwohl es in Spanien keine gesetzliche Pflicht gibt, Arbeitsverträge auf Spanisch zu verfassen, empfehlen wir, alle rechtlich relevanten Dokumente — Verträge, Disziplinarbriefe, Arbeitszeitdokumentation — auf Spanisch vorzuhalten, da dies bei Inspektionen und Gerichtsverfahren die Beweisführung erheblich vereinfacht.
Neue Compliance-Verpflichtungen 2024–2026: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Das spanische Arbeitsrecht entwickelt sich kontinuierlich. Die wichtigsten jüngsten Änderungen, die ausländische Unternehmen in Spanien unmittelbar betreffen:
Gehaltstransparenzregister (Registro Salarial): Alle Unternehmen müssen ein jährliches Register der Gehälter, Gehaltsergänzungen und Sozialleistungen nach Geschlecht und Berufsgruppe führen. Wenn die Analyse eine Gehaltsungleichheit von mehr als 25 % zwischen Männern und Frauen in einer Vergleichsgruppe aufzeigt, muss das Unternehmen eine Rechtfertigung vorlegen oder einen Aktionsplan entwickeln. Die Nichteinhaltung ist eine schwere Ordnungswidrigkeit.
Obligatorischer Hinweisgeberkanal (Canal de Denuncias): Seit 2023-2024 (je nach Unternehmensgröße) müssen alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern einen internen, vertraulichen Hinweisgeberkanal eingerichtet haben, der anonyme Meldungen ermöglicht und den Schutz der Hinweisgeber garantiert. Der Kanal muss zugänglich, vertraulich und unabhängig von der Unternehmensleitung sein.
Recht auf digitale Nichterreichbarkeit: Neben den bereits bekannten Homeoffice-Regelungen haben alle Mitarbeiter in Spanien das Recht auf digitale Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit. Unternehmen müssen eine interne Richtlinie erstellen, die die Ausübung dieses Rechts regelt und gleichzeitig betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt.
Gleichwertigkeitsgrundsatz bei befristeten Verträgen: Die Reform 2021 hat klargestellt, dass befristet Beschäftigte Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen (Gehalt, Urlaub, Leistungen) haben wie unbefristet Beschäftigte in vergleichbaren Positionen — einschließlich proratierter Boni und Sonderzahlungen.
BMC begleitet Unternehmen bei der Implementierung all dieser Anforderungen und hält sie über bevorstehende Änderungen informiert, bevor die Fristen ablaufen.
Häufige Kosten von Arbeitsrechtsverletzungen in Spanien
Ein konkreter Überblick über die Sanktionsskala der spanischen Arbeitsinspektion (Ley de Infracciones y Sanciones en el Orden Social, LISOS):
- Leichte Ordnungswidrigkeiten (Infracción leve): 60 bis 625 Euro pro Verstoß — kleine formale Fehler, fehlende Aushänge, geringfügige Dokumentationsmängel.
- Schwere Ordnungswidrigkeiten (Infracción grave): 625 bis 6.250 Euro — fehlende Arbeitszeiterfassung, Verstöße gegen Tarifvertragsbedingungen, fehlende Gleichstellungspläne.
- Sehr schwere Ordnungswidrigkeiten (Infracción muy grave): 6.251 bis 187.515 Euro — Scheinselbstständigkeit, nicht deklarierte Beschäftigung, systematische Diskriminierung, schwerwiegende Arbeitssicherheitsverstöße.
Diese Sanktionen können sich multiplizieren, wenn mehrere Mitarbeiter betroffen sind oder wenn frühere Verstöße bei demselben Unternehmen festgestellt wurden. Die Kosten präventiver Arbeitsrechtsberatung sind stets ein Bruchteil dieser potenziellen Sanktionen.
Verwandte Dienstleistungen
- Tarifvertragsberatung: Identifizierung des anwendbaren Tarifvertrags, Verhandlung von Unternehmens-Tarifverträgen und Inaplicación-Anträge.
- ERE und ERTE: Kollektive Entlassungsverfahren und Kurzarbeitsregelungen mit vollständiger rechtlicher Begleitung.
- Personaldienstleistungen: Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsmanagement und HR-Administration als Ergänzung zur Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
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