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V5448-16 ·27. Dezember 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mindestsicherungssubvention gilt als Arbeitsertrag und ist nicht steuerfrei

Eine Person erkundigte sich, ob die von ihr bezogene Mindestsicherungssubvention von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sei. Die DGT stellt klar, dass diese Leistung als Arbeitsertrag einzustufen ist und nicht unter die gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen fällt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass soziale Leistungen dieser Art der Einkommensteuer unterliegen und nicht als steuerfreie Einkünfte behandelt werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-12-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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