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V5319-16 ·15. Dezember 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Öffentliche Universitäten behalten die Grundsteuerbefreiung für ihre Zwecke genutzte Immobilien

Es wurde angefragt, ob Immobilien einer öffentlichen Universität, die ihren Zwecken dienen, von der Grundsteuer (IBI) befreit sind und ob die Ermäßigung nach dem TRLRHL diese ersetzt. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung weiterhin besteht, auf Antrag erfolgt und sich von der Ermessensermäßigung der Kommunen unterscheidet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Bestätigung der steuerlichen Befreiung für universitäre Immobilien und Abgrenzung zwischen gesetzlicher Befreiung auf Antrag und kommunaler Ermäßigung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-12-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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