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V5283-16 ·14. Dezember 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Immobilien gilt als wirtschaftliche Tätigkeit, auch bei Untervergabe der Verwaltung

Die Anfrage klärt, ob ein Unternehmen, das Immobilien durch Untervergabe verwaltet und verwertet, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Die DGT stellt fest, dass dies der Fall ist, sofern die Untervergabe die Notwendigkeit ersetzt, eigenes Personal für die Vermögensverwaltung einzustellen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Auslagerung von Verwaltungsaufgaben nicht dazu führt, dass die Tätigkeit als rein privates Vermögensverwaltungshandeln eingestuft wird, was steuerliche Auswirkungen auf die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-12-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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