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V5221-16 ·9. Dezember 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Wertpapieren bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Art. 21.4.a) LIS

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob bei Nichtvorliegen der Einschränkungen gemäß Art. 21.4.a) des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) die gestundeten Erträge aus einer vorangegangenen Veräußerung bei einer neuen Veräußerung steuerbefreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Erträge bei Nichtvorliegen der genannten Voraussetzungen steuerbefreit sind, sofern sämtliche Anforderungen des Art. 21 LIS erfüllt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung nach Art. 21 LIS unter der Bedingung, dass die spezifischen Ausschlusskriterien des Art. 21.4.a) nicht erfüllt sind, was die Planung von Wertpapierübertragungen beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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