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V4836-16 ·10. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lohnzahlungen sind bei Fälligkeit zu versteuern, sofern die Höhe nicht von einer gerichtlichen Entscheidung abhängt

Ein Arbeitnehmer fragt an, ob er im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2015 Gehälter angeben muss, die aufgrund von Zahlungsverzug des Unternehmens noch nicht ausgezahlt wurden. Die DGT stellt klar, dass nur die tatsächlich erhaltenen Beträge zu versteuern sind. Sobald die ausstehenden Forderungen beglichen werden, ist eine ergänzende Steuererklärung einzureichen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass das Zuflussprinzip für die Besteuerung von Arbeitseinkünften gilt, sofern die Forderung fällig ist und die Höhe der Zahlung nicht erst durch ein Gericht festgesetzt werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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