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V4830-16 ·10. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei Erschließungsmaßnahmen, wenn der Empfänger nicht als Unternehmer oder Freiberufler handelt

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Verträgen über die Erschließung von Grundstücken. Die DGT stellt fest, dass diese Regelung nicht anwendbar ist, da die Gemeinschaft nicht als Unternehmer oder Freiberufler agiert und die Arbeiten nicht die Anforderungen einer Neuerschließung oder einer wesentlichen Sanierung erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Erschließungsarbeiten nur greift, wenn der Leistungsempfänger die Tätigkeit im Rahmen eines unternehmerischen oder freiberuflichen Handelns ausübt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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