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V4757-16 ·10. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Mitarbeiter können von der Meldepflicht für Auslandskonten befreit sein, wenn die Muttergesellschaft diese korrekt erfasst

Es wurde angefragt, ob bestimmte Mitarbeiter der Pflicht unterliegen, Bankkonten im Ausland zu melden. Die DGT stellt klar, dass zwar grundsätzlich eine Meldepflicht besteht, jedoch eine Befreiung greift, wenn die Konten in der Buchhaltung der in Spanien ansässigen Muttergesellschaft einzeln und detailliert erfasst sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Klarheit für Mitarbeiter von Konzernunternehmen hinsichtlich der Meldepflichten bei Auslandskonten, sofern die interne Buchführung der Muttergesellschaft die entsprechenden Anforderungen erfüllt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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