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V4667-16 ·3. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Anwendung des Abzugs für geografische Mobilität im Jahr 2015 bei Erfüllung der Voraussetzungen im Jahr 2014

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Abzug für geografische Mobilität im Steuerjahr 2015 geltend gemacht werden kann, nachdem er im Jahr 2014 eine neue Stelle mit Wohnsitzwechsel angenommen hat. Die DGT stellt gemäß der sechsten Übergangsbestimmung des LIRPF fest, dass der Anspruch auf den Abzug, wenn die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme bereits 2014 erfüllt wurden, auch im Jahr 2015 fortbesteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Kontinuität des Steuerabzugs für geografische Mobilität über das Jahr der Arbeitsaufnahme hinaus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Vorjahr erfüllt wurden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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