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V4623-16 ·31. Oktober 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei Bauleistungen von Gesellschaftern an eine ARGE

Eine Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) bei Leistungen anzuwenden ist, die Gesellschafter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an die ARGE selbst fakturieren. Die DGT stellt fest, dass dies bei Bauleistungen oder der Überlassung von Personal im Zusammenhang mit Bau- oder Erschließungsmaßnahmen zulässig ist, unabhängig davon, ob der Auftragnehmer Gesellschafter der ARGE ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Transaktionen zwischen ARGE-Gesellschaftern und der ARGE selbst und bestätigt die Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei spezifischen Bauleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-10-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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