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V4576-16 ·26. Oktober 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der Lieferung von Smartwatches

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Lieferung von Smartwatches mit oder ohne SIM-Karte dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt. Die DGT stellt klar, dass diese Regelung ausschließlich für Mobiltelefone, Spielkonsolen, Laptops und Tablets gilt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens für bestimmte elektronische Geräte ein und stellt klar, dass Smartwatches nicht unter die spezifische Regelung fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-10-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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