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V4107-16 ·26. September 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandstätigkeiten setzt Leistung an gebietsfremde Einheit oder Betriebsstätte voraus

Ein Unternehmen erkundigt sich nach den Voraussetzungen für die Anwendung der Einkommensteuerbefreiung (IRPF) bei im Ausland erbrachten Leistungen, insbesondere bei konzerninternen Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass die Leistung einen Vorteil oder Nutzen für die gebietsfremde Einheit bringen muss und dass die Befreiung mit dem Regime für Überentgelte unvereinbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Anforderungen für die Steuerbefreiung bei Auslandstätigkeiten und schränkt die Anwendung bei konzerninternen Dienstleistungen ein, sofern kein direkter Nutzen für die ausländische Einheit nachgewiesen wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-09-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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