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V3936-15 ·9. Dezember 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung eines Immobilienzweigs unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes möglich

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Immobilien und Managementelemente in eine Gesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime anwendbar sein könnte, sofern es sich um einen eigenständigen Zweig einer Geschäftstätigkeit handelt und die Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet Klarheit für Steuerpflichtige, die Vermögenswerte in Gesellschaften einbringen möchten, und betont die Notwendigkeit einer organisatorischen und buchhalterischen Abgrenzung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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