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V3896-15 ·4. Dezember 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen eines Gesellschafters für Leistungen außerhalb der Geschäftsführerfunktion unterliegen der Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen

Es wird die steuerliche Behandlung eines Gesellschafters geprüft, der als Geschäftsführer tätig ist und zusätzlich technische Leitung sowie Verwaltungsleistungen erbringt. Die Finanzbehörde stellt fest, dass die Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer als Arbeitseinkommen zu behandeln sind. Da für die zusätzlichen Leistungen keine eigenen Betriebsmittel organisiert werden, gelten auch diese als Arbeitseinkommen und nicht als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass zusätzliche Dienstleistungen eines Gesellschafters ohne eigene Organisation von Betriebsmitteln steuerlich als Arbeitseinkommen und nicht als gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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