Zum Inhalt springen
V3790-16 ·8. September 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Logistikdienstleistungen für US-Unternehmen: Umsatzsteuerpflicht bei Sitz oder Betriebsstätte in Spanien

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob die von ihm erbrachten Logistikdienstleistungen für ein US-Unternehmen der Umsatzsteuer unterliegen, wenn dieses eine Betriebsstätte in Spanien unterhält. Die DGT stellt klar, dass die Steuerpflicht davon abhängt, ob der Kunde seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen Wohnsitz in Spanien hat.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Kriterien für den Ort der Dienstleistungserbringung und die damit verbundene Umsatzsteuerpflicht bei grenzüberschreitenden Logistikdienstleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-09-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt