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V3684-20 ·29. Dezember 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einnahmen aus Fortbildung und Beratung in Stiftungen können steuerfrei sein, wenn sie als Hilfstätigkeiten oder von geringer Bedeutung eingestuft werden

Eine nach dem Gesetz 49/2002 unterstehende Stiftung fragt an, ob Einnahmen aus Fortbildungs- und Beratungsleistungen der Körperschaftsteuer unterliegen. Die DGT weist darauf hin, dass ihre Besteuerung, da sie nicht ausdrücklich als steuerfrei aufgeführt sind, davon abhängt, ob sie die Grenzwerte für Hilfstätigkeiten oder geringfügige Bedeutung erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Nebeneinkünften bei gemeinnützigen Stiftungen hängt strikt von der Art der Tätigkeit und deren Verhältnis zum gesellschaftsrechtlichen Zweck ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-12-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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