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V3681-20 ·29. Dezember 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einnahmen aus der Überlassung von Nischen und Ossuarien sind von der Körperschaftsteuer befreit, aber mit 21 % MwSt. steuerpflichtig

Eine Kirchengemeinde erkundigt sich, ob die entgeltliche Überlassung der Nutzung von Nischen, Ossuarien und Kolumbarien an Dritte steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass diese Einnahmen aufgrund ihres Charakters als Immobilienerträge von der Körperschaftsteuer befreit sind, jedoch dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Immobilienerträgen bei religiösen Einrichtungen und unterscheidet zwischen der Körperschaftsteuerbefreiung und der Umsatzsteuerpflicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-12-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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