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V3652-20 ·29. Dezember 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf gedruckter Abbildungen in Deutschland gilt als Warenlieferung, nicht als elektronische Dienstleistung

Ein spanischer Unternehmer verkauft über das Internet Bilder, die von einem Dritten in Deutschland gedruckt und an den Kunden versandt werden. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine elektronische Dienstleistung, sondern um eine Warenlieferung handelt, und analysiert die entsprechende Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung als Warenlieferung statt als elektronische Dienstleistung hat wesentliche Auswirkungen auf die Bestimmung des steuerpflichtigen Ortes und die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-12-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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