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V3646-20 ·28. Dezember 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Reisebüros können Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die unmittelbar dem Reisenden zugutekommen, nicht abziehen

Ein Reisebüro erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer auf Dienstleistungen von Reiseleitern, die von nicht in Spanien ansässigen Anbietern im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens bezogen werden. Die DGT stellt klar, dass im Rahmen der Sonderregelung für Reisebüros kein Vorsteuerabzug für Erwerbe möglich ist, die unmittelbar dem Nutzen des Reisenden dienen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Vorsteuerabzug für Reisebüros ein, wenn die erworbenen Leistungen direkt dem Endkunden zugutekommen, was die Kostenstruktur im Rahmen der Sonderregelung beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-12-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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