Zum Inhalt springen
V3645-16 ·2. September 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemeinnützige Vereine können umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sein und die Reverse-Charge-Regelung bei Schrottankäufen anwenden

Ein Schrotthandelunternehmen erkundigt sich, ob Käufe bei einem gemeinnützigen Verein der Umsatzsteuer unterliegen und wie die Rechnungsstellung zu erfolgen hat. Die DGT stellt klar, dass der Verein als Unternehmer gilt, wenn er die Tätigkeit gewerbsmäßig ausübt, und dass das kaufende Unternehmen das Reverse-Charge-Verfahren anwenden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die umsatzsteuerliche Qualifikation von gemeinnützigen Vereinen bei gewerblichen Tätigkeiten und bestätigt die Anwendung der innergemeinschaftlichen bzw. nationalen Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) im Schrotthandel.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-09-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt