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V3555-15 ·17. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Bonuszahlung für Einkünfte in Ceuta oder Melilla bei Vorliegen einer Betriebsstätte mit materiellen und personellen Mitteln möglich

Ein Unternehmerverband erkundigte sich, ob ein Unternehmen mit Sitz auf dem spanischen Festland die Bonifizierung gemäß Artikel 33 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) auf seine Einkünfte in Ceuta anwenden kann, wenn es dort ohne eigenes Personal operiert, aber den Handelszyklus vor Ort abschließt. Die DGT stellt klar, dass im Großhandel die Bonifizierung zulässig ist, wenn die Tätigkeit an einem festen Ort der Geschäftstätigkeit in diesen Gebieten organisiert, geleitet, vertraglich geregelt und abgerechnet wird und die dafür erforderlichen materiellen und personellen Mittel zur Verfügung stehen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können steuerliche Vergünstigungen in den Gebieten Ceuta und Melilla geltend machen, sofern sie nachweisen können, dass die geschäftliche Organisation und Abwicklung über eine tatsächliche Betriebsstätte mit ausreichender Ausstattung erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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