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V3551-15 ·17. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendbarkeit der Körperschaftsteuervergünstigung für Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Ceuta

Ein Unternehmen mit Sitz auf dem spanischen Festland und einer Betriebsstätte in Ceuta erkundigt sich, ob die Steuervergünstigung gemäß Artikel 33 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) in Anspruch genommen werden kann, wenn der gesamte Umsatz auf dem Festland erzielt wird. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass die Vergünstigung für die durch die Betriebsstätte in Ceuta erzielten Einkünfte unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen gewährt werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen mit Betriebsstätten in Ceuta können steuerliche Vergünstigungen auf die dort erwirtschafteten Einkünfte geltend machen, auch wenn der Hauptumsatz auf dem Festland generiert wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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