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V3550-15 ·17. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Einkunftserfassung bei Kapitalerhöhung durch Forderungsaufrechnung

Es wird geprüft, ob eine Gesellschaft, die eine Kapitalerhöhung durch Aufrechnung von Forderungen durchführt, Einkünfte erfassen muss. Die DGT stellt fest, dass keine Einkünfte zu erfassen sind, wenn die handelsübliche Kapitalerhöhung dem Schuldbetrag entspricht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass eine Kapitalerhöhung mittels Forderungsaufrechnung keine steuerpflichtigen Einkünfte auslöst, sofern der handelsübliche Wert der Erhöhung mit der Höhe der Forderung übereinstimmt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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