Zum Inhalt springen
V3508-20 ·9. Dezember 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausgaben für lebensnotwendige Bedürfnisse gelten nicht als Verfügung über geschütztes Vermögen

Es wurde angefragt, ob die Verwendung von Geld zur Deckung der lebensnotwendigen Bedürfnisse einer Person mit Behinderung eine Vermögensverfügung darstellt, die zur Rückzahlung der Steuervorteile des geschützten Vermögens verpflichten würde. Die DGT stellt fest, dass solche Ausgaben im Hinblick auf die vierjährige Haltefrist nicht als Verfügungshandlung zu werten sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Deckung existenzieller Bedürfnisse durch geschütztes Vermögen die steuerlichen Vorteile nicht gefährdet, da es sich nicht um eine rechtlich relevante Vermögensverfügung handelt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt