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V3505-16 ·22. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen eines Geschäftsführers und Leistungen eines Gesellschafters gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wird geklärt, wie Leistungen einer Person zu besteuern sind, die sowohl Gesellschafterin als auch Geschäftsführerin einer Gesellschaft ist. Die DGT stellt fest, dass die Vergütungen für das Amt der Geschäftsführerin als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und dass auch zusätzliche Leistungen unter diese Kategorie fallen, da sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Tätigkeiten von Gesellschafter-Geschäftsführern, die über die reine Verwaltung hinausgehen, steuerlich als Arbeitslohn und nicht als gewerbliche Einkünfte zu behandeln sind, sofern keine unternehmerische Selbstständigkeit vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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